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Nachjagd auf Hirsche auch im Jahr 2025 erforderlich

16. Oktober 2025

Während der Hochwildjagd 2025 im Kanton Uri wurden 46 Hirsche weniger erlegt als im Vorjahr. Die Hirschwildabschüsse liegen mit insgesamt 218 erlegten Hirschen (94 Hirschstiere, 42 Hirschkühe, 82 männliche und weibliche Hirsche der Jugendklasse) etwas unter dem Rahmen der Erwartungen. Während der Hochwildjagd Anfang September war es sommerlich warm, was sich eher hinderlich auf das aktive Bewegungsmuster von Hirschen und die Abschüsse auswirkte. Zudem war die Jagd in einigen Regionen durch mehrere Nebeltage erschwert. Im Jahr 2024 wurden während der Hochwildjagd 264 Hirsche geschossen.

Die Zahl der erlegten weiblichen Hirsche liegt kantonsweit um 173 Tiere unter der Abschussrichtzahl. Da die Bestandesregulierung neben der Anzahl der erlegten Hirsche insbesondere auch durch den Abschuss weiblicher Tiere erfolgt, ist in allen vier Jagdregionen des Kantons noch eine Nachjagd auf Hirsche erforderlich.

Aufgrund der mittels Zählung erhobenen Bestandesentwicklung und der festgestellten Wildschäden werden im Rahmen der jährlichen Jagdplanung für jede der vier Jagdregionen Richtzahlen zum Abschuss von Hirschwild festgelegt. Werden die definierten Sollzahlen pro Region nicht erreicht, findet eine Nachjagd auf Kahlwild (Kühe, Kälber und Schmaltiere) statt. Diese Nachjagd wird durchgeführt, damit die Hirsche im Schutzwald und in der Landwirtschaft nicht zu viele Schäden verursachen. Dazu gehören zum Beispiel Verbiss und Schälen von Jungbäumen im Wald, oder auch Äsung und Trittschäden im Wiesland. Ausserdem vermeidet die Regulation durch Nachjagd auch grössere Wintersterben der Hirschbestände im viel kleineren Winterlebensraum. Die Nachjagd wird ab Anfang November durchgeführt, da die Hirsche dann allmählich in den Wintereinstand zurückkehren, wo sie den grössten Teil der Wildschäden verursachen und einfacher bejagt werden können. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich diese Art von Nachjagd im Kanton Uri wie auch in vielen anderen Kantonen bewährt.

Die Nachjagd auf die 173 zu erlegenden weiblichen Hirsche startet voraussichtlich am Samstag, 8. November 2025 und wird jeweils an den darauffolgenden Wochentagen Freitag und Samstag weitergeführt. Im Sinne einer effizienten Jagd kann die Nachjagd bei Bedarf zwischenzeitlich je nach Region und Situation unterbrochen und später wieder aufgenommen werden. Die Jägerschaft wird mit SMS-Mitteilungen über die aktuell geltenden Regeln pro Region orientiert.

Details zur Hirschnachjagd pro Region

In der Region 1 (Seelisberg bis Attinghausen) wurden in der ordentlichen Jagd 42 Hirsche erlegt, während der Nachjagd sollen nach Möglichkeit noch rund 27 weibliche Tiere erlegt werden. Für die Nachjagd wird auch das partielle eidgenössische Jagdbanngebiet Urirotstock geöffnet.

In der Region 2 (Sisikon bis Schattdorf und Schächental) wurden in der ordentlichen Jagd 64 Hirsche erlegt, hier sollen nach Möglichkeit noch rund 53 weibliche Tiere erlegt werden. Für die Nachjagd werden Teilgebiete der kantonalen Jagdbanngebiete Alplen, Riemenstalden und Oberalp (Schächental) geöffnet sein.

In der Region 3 (Erstfeld bis Göschenen) wurden während der Hochwildjagd 84 Tiere erlegt, hier sollen nach Möglichkeit noch rund 72 weibliche Hirsche erlegt werden. Für die Nachjagd wird das partielle eidgenössische Jagdbanngebiet Fellital sowie ein Teilgebiet des kantonalen Jagdbanngebiets Alp Gnof, Maderanertal, geöffnet sein.

In der Region 4 (Ursern) wurden während der Hochwildjagd 28 Hirsche geschossen. Hier sollen nach Möglichkeit noch etwa 21 weibliche Tiere erlegt werden.

Die Ergebnisse der Gäms- und der Rehjagd werden erst vorliegen, wenn die Abschusskarten der Jägerinnen und Jäger eingegangen und ausgewertet sind. Die Gäms- und Rehabschüsse müssen nicht wie die Hirschabschüsse vorgewiesen werden, sondern werden von der Jägerschaft in ein Abschussbüchlein eingetragen. Zudem ist die Rehjagd aktuell noch im Gang.

 

Rückfragen von Medienschaffenden:
Jagdverwalter Josef Walker, Telefon +41 41 875 2312, E-Mail Josef.Walker@ur.ch
Zeitfenster: Donnerstag, 16. Oktober 2025, 16.00 bis 17.00 Uhr