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Medienmitteilung des Regierungsrats
Wahl von MLaw Lukas Boller als Staatsanwalt
Der Regierungsrat hat MLaw Lukas Boller, Steinen, als Staatsanwalt gewählt. MLaw Lukas Boller schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich im Februar 2024 mit dem Master of Law ab. Seit Februar 2024 absolviert er das Anwaltspraktikum im Kanton Schwyz, das er Ende Februar 2026 abschliessen wird. Der Stellenantritt erfolgt am 1. März 2026.
Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat Daniel Furrer, Telefon +41 41 875 2920+41 79 581 0189, E-Mail Daniel.Furrer@ur.ch
Referendum «Nein zur Erhöhung der Strassenverkehrssteuer» zustandegekommen
Am 27. August 2025 verabschiedete der Landrat die Änderung der Verordnung über die Strassenverkehrssteuern. Am 3. Dezember 2025 hat das Referendumskomitee «Nein zur Erhöhung der Strassenverkehrssteuer» der Standeskanzlei Uri 344 Unterschriftenlisten mit insgesamt 1'429 Unterschriften für das Referendum gegen die Erhöhung der Strassenverkehrssteuern eingereicht. Das Referendum gegen die Verordnung über die Strassenverkehrssteuern hat die notwendige Zahl von gültigen Unterschriften erreicht und ist damit formell zustande gekommen. Der Regierungsrat hat die erforderliche Volksabstimmung auf den 29. November 2026 festgesetzt.
Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrätin Céline Huber, Telefon +41 41 875 2799, E-Mail huber.celine@ur.ch
Volksschulverordnung: Neuer Lösungsvorschlag in Vernehmlassung
Im Auftrag des Regierungsrats hat die Bildungs- und Kulturdirektion die neuerliche Vernehmlassung zur Revision der Volksschulverordnung gestartet. Mit der Neuauflage wird insbesondere ein neuer Lösungsvorschlag zur Ressourcierung grosser und herausfordernder Abteilungen präsentiert – ein Anliegen, das durch das erfolgreiche Referendum des Lehrerinnen- und Lehrervereins Uri (LUR) und die Volksabstimmung vom 30. November 2025 neu aufgerollt werden musste.
Der Landrat hatte im April 2024 eine umfassend revidierte Volksschulverordnung beschlossen. Gegen die vom Landrat vorgenommene Änderung von Artikel 9 – insbesondere die fakultative Ausstattung grosser Abteilungen mit zusätzlichen Ressourcen – ergriff der LUR indes das Referendum. In der Folge lehnte das Urner Stimmvolk die Vorlage am 30. November 2025 deutlich ab. Somit muss die Verordnung neu aufgelegt werden. Die Vernehmlassung dazu hat inzwischen begonnen.
Verbindlicher Ressourcenpool
Im Zentrum der Vernehmlassung steht der angepasste Artikel 9. Statt fixer Klassengrössenreduktionen oder starrer Grenzwerte für zusätzliche Ressourcen soll künftig ein verbindlicher Ressourcenpool pro Schule geschaffen werden. Dieser Pool umfasst einen Sockel von 10 Stellenprozenten pro Schule und zusätzlichen 0,1 Stellenprozenten pro Schülerin und Schüler. Die Ressourcen können anschliessend bedarfsgerechte durch die Schulleitung zugeteilt werden. Die zusätzlichen Kosten werden gemäss Schulischer Beitragsverordnung zu rund einem Drittel durch den Kanton mitfinanziert. Dieser Lösungsansatz trägt der Kritik aus Vernehmlassung, Landrat und Referendum Rechnung: Die Ressourcen werden flexibel eingesetzt, gleichzeitig steht der Kanton in der finanziellen Mitverantwortung. Die Mehrkosten belaufen sich aufgrund der aktuellen Schülerzahlen auf rund 530 000 Franken pro Jahr, wovon 175 000 Franken auf den Kanton und 355 000 Franken auf die Gemeinden entfallen.
Chancengerechte und flexible Unterstützung
Regierungsrat und Erziehungsrat sind überzeugt, dass der neue Vorschlag eine ausgewogene, tragfähige und finanziell vertretbare Lösung darstellt. «Mit dem Ressourcenpool schaffen wir eine chancengerechte und flexible Unterstützung für Klassen mit besonders anspruchsvollen Situationen. Gleichzeitig reagieren wir klar auf die Vorgaben aus der Vernehmlassung und dem Volksentscheid», sagt Regierungsrat Georg Simmen, Bildungs- und Kulturdirektor.
Die Vernehmlassung dauert bis 1. März 2026. Ziel ist, dass der Landrat die revidierte Verordnung in der Session von Mai 2026 behandeln kann. Das Inkrafttreten wäre sodann für den 1. August 2026 geplant.
Der Vernehmlassungsbericht zur revidierten Schulverordnung (neu: Volksschulverordnung) ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch/vernehmlassungen.
Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat Georg Simmen, Telefon +41 41 875 2255, E-Mail georg.simmen@ur.ch
Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei