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Brandschutznachweis

Mit der Arbeitshilfe Brandschutzvollzug erhalten Sie einen Überblick der Verfahrensabläufe zwischen Kanton und Gemeinden, im Vollzug der Brandschutzvorschriften im Kanton Uri.

Die Brandschutzrichtlinie "Qualitätssicherung im Brandschutz" 11-15 regelt im Grundsatz die Erfordernis des Brandschutznachweises, welcher sich im Kanton Uri im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bereits etabliert hat.

Vor, während und nach der Erstellung eines Gebäudes soll der Brandschutz richtig umgesetzt und langfristig erhalten bleiben. Dazu werden Anforderungen an Planer, Bauherren und Ausführende gestellt. Mit dem Brandschutznachweis dokumentiert der Planer, wie er den Brandschutz am Gebäude umsetzen will.
Eine Vorbesprechung des Brandschutznachweises mit dem kommunalen Brandschutzverantwortlichen der Gemeinde ist insbesondere für komplexe Bauvorhaben sinnvoll. Eine Vorbesprechung mit der kantonalen Brandschutzbehörde ist nach Rücksprache mit der Gemeindebaubehörde möglich.

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Gemäss Ziffer 4.1.3 e der VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15 „Qualitätssicherung im Brandschutz“ hat die Eigentümerschaft die vollständige und mängelfreie Umsetzung aller geplanten und erforderlichen Brandschutzmassnahmen in einer rechtsgültig unterzeichneten Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen.
Die Übereinstimmungserklärung inkl. allfälliger Beilagen ist der zuständigen kommunalen sowie der kantonalen Brandschutzbehörde vor Bezug der Baute oder Inbetriebnahme der Anlage einzureichen. Verwenden Sie dazu unsere Vorlage unter Publikationen
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Baueingabe an die Gemeindebaubehörde:

  • Nutzten Sie für Baueingaben grundsätzlich die Baugesuchsplattform URec. Dazu ist zuerst ein Benutzerkonto zu erstellen;
  • Brandschutznachweis in 3-facher Ausführung, falls die Unterlagen in physischer Form eingereicht werden;
  • In geeignetem, druckbarem PDF-Format gespeichert (z.B. A4 oder A3), in  digitaler Form einreichen.
  • Sofern im Rahmen der Bauausführung der QS-Verantwortliche Brandschutz wechselt, ist dies der Gemeindebaubehörde zu melden (Vorlage).

Nachfolgende Links führen Sie Themenbezogen direkt zur Internetseite der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF:

Nachfolgende Links führen Sie Themenbezogen direkt zur gemeinsamen Internetseite der Zentralschweizer Brandschutzfachstellen:


Für die Rauch- und Wämeabzugsanalgen sowie für Löscheinrichtungen sind die Arbeitshilfen  der Zentralschweizer Brandschutzfachstellen anzuwenden:

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