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Anlassbewilligungen

Veranstaltungen sind bewilligungspflichtig. Als Veranstaltung gilt nach Gastwirtschaftsgesetz jeder öffentliche Anlass, bei dem Getränke und Speisen gegen Entgeld abgegeben werden.

Das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.

Bitte beachten Sie die Informationen in den untenstehenden Dokumenten sowie die Hinweise unter "Links".
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Merkblatt "Verkauf von Lebensmitteln im Freien" (PDF, 121 kB) Download 0 Merkblatt "Verkauf von Lebensmitteln im Freien"
Merkblatt "Schall und Laser bei Veranstaltungen" (PDF, 1.56 MB) Download 1 Merkblatt "Schall und Laser bei Veranstaltungen"
Auszug Gastwirtschaftsgesetz (PDF, 134 kB) Download 2 Auszug Gastwirtschaftsgesetz
Merkblatt "Happy Hours" (PDF, 31 kB) Download 3 Merkblatt "Happy Hours"
Flyer "Umweltfreundliche Veranstaltungen" (PDF, 228 kB) Download 4 Flyer "Umweltfreundliche Veranstaltungen"
Checkliste "Gelegenheitswirtschaften" (PDF, 63 kB) Download 5 Checkliste "Gelegenheitswirtschaften"
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