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Anlassbewilligungen
Das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.
Bitte beachten Sie die Informationen in den untenstehenden Dokumenten sowie die Hinweise unter "Links".
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Arbeit und Migration | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Front Office & Support | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |
Name | |||
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Merkblatt "Verkauf von Lebensmitteln im Freien" | Download | 0 | Merkblatt "Verkauf von Lebensmitteln im Freien" |
Merkblatt "Schall und Laser bei Veranstaltungen" | Download | 1 | Merkblatt "Schall und Laser bei Veranstaltungen" |
Auszug Gastwirtschaftsgesetz | Download | 2 | Auszug Gastwirtschaftsgesetz |
Merkblatt "Happy Hours" | Download | 3 | Merkblatt "Happy Hours" |
Flyer "Umweltfreundliche Veranstaltungen" | Download | 4 | Flyer "Umweltfreundliche Veranstaltungen" |
Checkliste "Gelegenheitswirtschaften" | Download | 5 | Checkliste "Gelegenheitswirtschaften" |
Name | |
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Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung | Download |
Name | Beschreibung |
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Alkoholabgabe an Jugendliche | Broschüre der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (Überblick über die aktuellen Rechtsgrundlagen) |
Brandschutz bei Anlässen | Bei Anlässen mit grossen Personenbelegungen gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen. Der Veranstalter ist für die Einhaltung der erforderlichen Massnahmen verantwortlich. |
Jugenschutz Zentral | Jugendschutz ist für Sie als Veranstalter neben der Programmgestaltung, der Personalplanung, der Technik, der Verpflegung etc. ein wichtiges Thema. Denn der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige bzw. an unter 18-Jährige ist verboten und kann bestraft werden. Hier finden Sie Unterstützung zur Umsetzung des Jugendschutzes an Ihrer Veranstaltung! |