Die Beschäftigung von Arbeitnehmenden während der Nacht (23.00 Uhr bis 06.00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (23.00 Uhr bis 23.00 Uhr) ist grundsätzlich verboten.
Die Abteilung Industrie und Gewerbe erteilt Ausnahmebewilligungen für vorübergehende Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsarbeit. Das entsprechende Formular finden Sie unter Online-Dienste. Eine Übersicht über die Feiertage im Kanton Uri finden Sie unter Dokumente.
Dauernde Nachtarbeit (>3 Monate pro Betrieb und Kalenderjahr) sowie dauernde Sonntagsarbeit (>6 Sonntage pro Betrieb und Kalenderjahr) wird durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erteilt. Das entsprechende Gesuch finden Sie unter der Rubrik Wichtige Links.