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Stundung und Erlass Wehrpflichtersatz
Zahlungsschwierigkeiten
Befinden Sie sich in einem finanziellen Engpass, so können Sie uns ein Gesuch um Stundung, Ratenzahlung oder Erlass stellen.
Dokumentieren Sie ausführlich Ihre finanzielle Lage mit entsprechenden Unterlagen (z.B. Verfügungen über Sozialhilfen, Erlass von Steuern usw.). Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Wehrpflichtersatzgesetz WPEG Artikel 37Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und in der Wehrpflichtersatzverordnung WPEV Artikel 52Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Stundung und Ratenzahlung
Eine allfällige Stundung (Verlängerung der Zahlungsfrist bis max. 3 Monate) sowie Ratenzahlungen können telefonisch gewährt werden.
Teilerlass / Erlass
In besonderen Notlagen kann auf schriftliches Gesuch hin ein Teilerlass / Erlass gewährt werden. Die Massstäbe für eine Bewilligung sind allerdings sehr streng ausgelegt. Siehe Merkblätter unter Dokumente.
| Name | Download | ||
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| Merkblatt Erlassgesuch (PDF, 54 kB) | Download | 0 | Merkblatt Erlassgesuch |
| Merkblatt Ratenzahlung, Stundung und Erlass (PDF, 123 kB) | Download | 1 | Merkblatt Ratenzahlung, Stundung und Erlass |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Abteilung Kreiskommando und Wehrpflichtersatz | +41 41 875 2374 | kreiskommando.wpe@ur.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Amt für Bevölkerungsschutz und Militär | +41 41 875 2356 | abm@ur.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheitsdirektion | +41 41 875 2700 | ds.sid@ur.ch |