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Rückerstattungen Wehrpflichtersatz
Rückerstattungen Voraussetzungen
Wer die Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt hat und in früheren Jahren Wehrpflichtersatz bezahlt hat, kann die Rückerstattung zurückfordern. Das gleiche gilt auch im Zivildienst.
Der Rückerstattungsanspruch erlischt 5 Jahre nach der Entlassung aus der Militärdienstpflicht.
Die gesetzlichen Grundlagen sind im WPEG Artikel 39Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und WPEV Artikel 54 Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.festgehalten.
Vorgehen
Die Rückerstattung erfolgt in der Regel auf Gesuch hin. Das Rückerstattungsgesuch ist schriftlich an die Wehrpflichtersatzverwaltung des Kantons zu richten, welcher die Ersatzabgabe bezogen hat.
| Name | Download | ||
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| Antrag auf Rückerstattung (PDF, 124 kB) | Download | 0 | Antrag auf Rückerstattung |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Abteilung Kreiskommando und Wehrpflichtersatz | +41 41 875 2354 | kreiskommando.wpe@ur.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Amt für Bevölkerungsschutz und Militär | +41 41 875 2356 | abm@ur.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheitsdirektion | +41 41 875 2700 | ds.sid@ur.ch |