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Teilrevision des kantonalen Umweltgesetzes (KUG) wurde gutgeheissen

Die Urner Bevölkerung hat am 3. März 2024 die Teilrevision des kantonalen Umweltgesetzes mit knapp 70 % Ja-Stimmen gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung lag bei 49 %.

Mit der Revision wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, dass die beiden Entsorgungsunternehmungen ZAKU und Abwasser Uri bei Bedarf fusionieren können. Neu werden die Zuständigkeiten bei der Wasserversorgung geregelt. Neu gilt auch Erschliessungspflicht von Weilerzonen mit öffentlichen Abwasseranlagen.

Das revidierte KUG wird voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 rechtskräftig und ist ab dann im Urner Rechtsbuch abrufbar.

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Bericht und Antrag Landrat zur Teilrevision des kantonalen Umweltgesetzes (KUG) (PDF, 902.49 kB) Download 0 Bericht und Antrag Landrat zur Teilrevision des kantonalen Umweltgesetzes (KUG)
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