Inhaltsbereich

FAQ

Andere

Wenn eine von einer Covid-Ansteckung genesene Person ein «Genesenen-Zertifikat» erhalten möchte, muss dies selber auf der nationalen Plattform der Nationalen Antragsstelle Covid-Zertifikat unter https://covidcertificate-form.admin.ch/immunityrequest beantragen. Das «Genesenen-Zertifikat» wird dann vom Bund ausgestellt und der Antrag stellenden Person per Mail zugeschickt.
Bundesamt für Gesundheit
Homeoffice wird durch das Kontrollteam des Sonderstabs COVID-19 im Rahmen der Kontrollen der Einhaltung der Schutzkonzepte kontrolliert. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure gehen im Rahmen ihrer ordentlichen Kontrolltätigkeit bei Unternehmen vorbei. Sie kontrollieren dabei neben der Einhaltung der Schutzkonzepte, ob die Homeoffice-Pflicht angewendet wird. Wenn Personen im Büro arbeiten, muss im Gespräch mit den Verantwortlichen geklärt werden, ob der Aufwand unverhältnismässig wäre, wenn die anwesenden Personen im Homeoffice arbeiten würden.
Die Bevölkerung wird durch den Bund über die Medien (elektronisch und Print), Plakate, Internet etc. informiert. Damit will der Bund die Bevölkerung über die Covid-19-Impfung informieren und jede einzelne Person zum persönlichen Impfentscheid befähigen. https://bag-coronavirus.ch/impfung/
Der Kanton Uri kommuniziert, wie die Impfkampagne in unserem Kanton abläuft und was speziell zu beachten ist.
Die Impfung gegen COVID-19 ist für die Bevölkerung kostenlos. Sie wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Bund und Kantone tragen ebenfalls einen Teil der Impfkosten.
Wie bei der normalen Grippeimpfung: Muskelschmerzen oder Rötungen an der Impfstelle am Oberarm, erhöhte Temperatur.
Um die Isolationsanordnung (Nachweis für die Dauer der Isolationszeit) zu erhalten, muss die aus der Isolation entlassene Person ein E-mail senden an ct3@ur.ch mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Isolationbeginn und Isolationsende. Sie werden danach die Isolationsanordnung innert weniger Tage erhalten.
Contact Tracing Uri
Nein, eine Hygienemaske können Sie nur einmal sicher verwenden. Wenn Sie die Maske getragen haben, ist die Oberfläche potenziell kontaminiert. Deshalb können Sie sie nicht wieder verwenden. Sobald Sie die Maske abnehmen, müssen Sie sie korrekt in einem Mülleimer entsorgen.
Eine Maske kann bis zu acht Stunden getragen werden.
Teststation Coronavirus:
Telefon: 041 875 50 50

Ort: Spitalstrasse 1A (altes Spital), Altdorf
Telefon: 041 875 50 50

Politik

Das Einreichen einer Gemeindeinitiative im Kanton Uri richtet sich gemäss Kantonsverfassung https://rechtsbuch.ur.ch/lexoverview-home/lex-1_1101 nach folgendem Ablauf:
Artikel 29 Gemeindliche Volksinitiative

1 Mit einer gemeindlichen Volksinitiative kann die Abberufung einer Gemeindebehörde oder der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Rechtsvorschriften verlangt werden, die im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegen.

2 Gemeindliche Volksinitiativen müssen die amtlich beglaubigten Unterschriften von mindestens einem Zehntel der in der Gemeinde Stimmberechtigten aufweisen. Sie sind spätestens zwölf Monate, nachdem sie eingereicht worden sind, dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.


3 Im übrigen gelten die Bestimmungen für kantonale Volksinitiativen.

Es muss also (auf Gemeindeebene) ein ausgearbeiteter Entwurf für eine Änderung, Aufhebung oder Erlass einer Bestimmung bei der Gemeinde eingereicht werden. Es sind die Unterschriften von einem Zehntel der Stimmberechtigten in der Gemeinde nötig.
Standeskanzlei Uri
Das Einreichen einer Volksinitiative im Kanton Uri richtet sich gemäss Kantonsverfassung https://rechtsbuch.ur.ch/lexoverview-home/lex-1_1101 nach folgendem Ablauf:

Artikel 27 Kantonale Volksinitiative
a) Gegenstand
1 Mit einer kantonalen Volksinitiative kann der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Verfassungs-, Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen verlangt werden.
2 Die kantonale Volksinitiative kann auch die Abberufung einer Behörde oder die Einreichung einer Standesinitiative beim Bund verlangen.

Artikel 28 b) Form und Verfahren
1 Kantonale Volksinitiativen sind als ausgearbeiteter Entwurf oder als allgemeine Anregung einzureichen. Begehren auf Totalrevision der Kantonsverfassung sind nur in der Form der allgemeinen Anregung zulässig.
2 Kantonale Volksinitiativen müssen sich auf einen einheitlichen Regelungsbereich beschränken und dürfen weder übergeordnetem Recht widersprechen noch aus tatsächlichen Gründen unmöglich oder inhaltlich unbestimmt sein. Sie müssen von mindestens sechshundert Stimmberechtigten unterzeichnet sein, deren Stimmberechtigung amtlich beglaubigt ist.
3 Kantonale Volksinitiativen sind spätestens anderthalb Jahre nach ihrer Einreichung dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Der Landrat kann der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen.

Es empfiehlt sich, vor dem Beginn der Sammlung den Unterschriftenbogen zur Vorprüfung an die Standeskanzlei zu senden.
Standeskanzlei Uri

Schule

Serielle Flächentest sind wiederholte Tests von asymptomatischen Personen einer bestimmten Gruppe. In Uri müssen alle Schulen serielle Flächentests anbieten.
Eine Ausbruchsuntersuchung ist ein vom Kantonsarzt angeordneter Test von einzelnen Schülerinnen und Schülern, einzelnen oder mehreren Klassen aufgrund von mehreren positiven Testergebnissen im schulischen Umfeld.
Eine Ausbruchsuntersuchung wird in der Regel dann angeordnet, wenn in einer Schulklasse mehrere positive Fälle auftreten.
Der Kantonsarzt ordnet – in enger Zusammenarbeit mit der betroffenen Schule und unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände – eine Ausbruchstestung an.
Ja. Die Eltern werden über eine durch den kantonsärztlichen Dienst angeordnete Ausbruchsuntersuchung vorgängig informiert. So haben sie die Möglichkeit, eine vorgängige Einverständniserklärung zu widerrufen.
Ja. Bei Unsicherheit oder aufkommenden Symptomen können Sie sich jederzeit bei Ihrem Hausarzt oder bei der Teststation im Kantonsspital testen lassen.
Sämtliche Tests an der Urner Volksschule sind für die einzelnen Personen (Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler) freiwillig. Vor allem nicht geimpften Personal wird die Teilnahme dringend empfohlen.
Ob jemand an den Tests teilnimmt, kann durchaus Auswirkungen auf die Quarantänemassnahmen haben. Die Entscheidung, wer in Quarantäne muss und wer nicht, wird, unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation, vom kantonsärztlichen Dienst und dem Contact-Tracing gefällt. Dabei stützt man sich jeweils auf die aktuellen Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit.

Schülerinnen und Schüler
Wenn im Rahmen eines Flächentests in einer Klasse mehrere positive Fälle auftreten, ist es denkbar, dass Schülerinnen und Schüler, die negativ getestet wurden, von der Quarantäne ausgenommen werden, während Schülerinnen und Schüler, die nicht teilgenommen haben, in Quarantäne müssen.

Lehrpersonen
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Kontaktquarantäne bei der beruflichen Tätigkeit für Mitarbeitende von Betrieben entfällt, die ihre Belegschaft mindestens einmal pro Woche testen. Das bedeutet, dass Lehrpersonen, die an den Flächentests teilnehmen, trotz Quarantäne ins Schulhaus dürfen, um den Unterricht vorzubereiten oder den Fernunterricht aus der Schule zu organisieren.

Wichtig: Ordentlicher Unterricht darf von Lehrpersonen in Quarantäne allerdings nur dann gehalten werden, wenn sie sich selbst regelmässig testen lassen. Dies gilt auch für Lehrpersonen die geimpft sind und deshalb von der Quarantäne befreit sind.
Der Regierungsrat kann und will die persönliche Freiheit der einzelnen Personen diesbezüglich nicht einschränken.
Nicht teilnehmen sollten Personen, die in den letzten drei Monaten positiv getestet wurden oder vollständig geimpft sind (2 Wochen nach der 2 Dosis).
Bei den seriellen Flächentests kommen nur Speicheltest zur Anwendung. Auch bei Ausbruchuntersuchungen werden wann immer möglich Speicheltests verwendet. Sollte dies nicht zweckmässig oder möglich sein, werden die Eltern vorgängig auch über die Art des angewendeten Tests (z. B. Mund-Rachen-Abstrich) informiert. So haben sie auch hier die Möglichkeit, eine vorgängige Einverständniserklärung zu widerrufen.
Bei einem positiven Test in einer Klasse wird die betroffene Klasse in der Regel in den vorsorglichen Fernunterricht geschickt. Das erfolgt vor allem dann, wenn die positiv getestete Person bis zum Zeitpunkt des Tests am Unterricht teilgenommen hat. Diese vorsorgliche Massnahme wird vom Contact-Tracing und vom kantonsärztlichen Dienst sehr unterstützt.
Bei einem positiven Test pro Klasse werden die betroffenen Klassen in der Regel in den Fernunterricht geschickt. Je nach Lage in der Schule wird auch eine Quarantäne angeordnet.
Bei mehreren positiven Tests innerhalb von wenigen Tagen in einer Klasse wird für die entsprechende Klasse (Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrpersonen, welche die positiv getesteten Personen in den letzten 72 Stunden unterrichtet haben) in der Regel seitens Contact-Tracing und kantonsärztlichem Dienst eine Quarantäne angeordnet.
Bei mehreren positiven Tests innerhalb von wenigen Tagen in mehreren Klassen wird für die entsprechenden Klassen (Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrpersonen, welche die positiv getesteten Personen unterrichtet haben) in der Regel seitens Contact-Tracing und kantonsärztlichem Dienst eine Quarantäne angeordnet.
Ab einer bestimmten Anzahl von Klassen und Lehrpersonen in Quarantäne stellt sich zu dem die Frage, ob Präsenzunterricht aus organisatorischer und epidemiologischer Sicht noch mit sinnvoll erscheint.
Die Entscheidung, wer in Quarantäne muss und wer nicht, wird, immer unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation, vom kantonsärztlichen Dienst und dem Contact-Tracing gefällt.
Es ist denkbar, dass Massnahmen anders ausfallen oder schneller verfügt werden, wenn die positiv getestete Person oder die Kontaktpersonen keine Maske getragen haben oder geimpft sind.
Eigenes Kind
Wenn ein Kind positiv getestet wird, muss das Kind in Isolation und die im selben Haushalt lebenden Personen müssen in Quarantäne.

Mitschülerinnen und Mitschüler eines Kindes
Falls mehrere Mitschülerinnen und Mitschüler des Kindes positiv getestet werden und das Kind in Quarantäne muss, hat dies auf die Familienmitglieder keine Auswirkungen.
Niemand darf gegen seinen Willen oder – im Fall einer minderjährigen Person – gegen den Willen der Erziehungsberechtigten getestet werden. Deswegen braucht es eine Einverständniserklärung zum Test.
Ja, das ist jederzeit möglich. Es ist allerdings möglich, dass der Bestellvorgang für den nächsten Test schon angelaufen ist und eine Teilnahme erst beim übernächsten Test möglich ist.
Zum einen kann ein positives Restresultat negative wirtschaftliche Folgen für die positiv getestete Person oder dessen Umfeld haben (z. B. Erwerbsausfälle oder zusätzliche Kinderbetreuungskosten) dafür kann das ausführende Labor keine Haftung übernehmen. Zum anderen hat jeder medizinische Test eine gewisse Fehleranfälligkeit; auch dafür lässt sich das Labor nicht zur Rechenschaft ziehen.

Umwelt und Ökologie

Treibhausgase (THG) sind Gase, die zur weltweiten Erwärmung der Erde führen. Dazu gehören namentlich Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan und Lachgas. Durch menschengemachte Quellen hat sich die Menge der Treibhausgase seit Beginn der Industrialisierung deutlich erhöht. CO2 entsteht zum Beispiel bei Verbrennungsprozessen von fossilen Treib- und Brennstoffen. Methan- und Lachgase entstehen vor allem in der Landwirtschaft durch die Verdauungsprozesse bei Nutztieren sowie bei Lagerung und beim Ausbringen von Gülle und Mist.
Fossile Energieträger sind Kohle, Erdöl und Erdgas. Aus ihnen werden Treib- und Brennstoffe wie Diesel, Benzin, Kerosin, Heizöl etc. hergestellt oder sie werden zur Erzeugung von Elektrizität verwendet. Fossile Ressourcen sind vor Millionen vor Jahren entstanden. Sie können nur einmal abgebaut werden, sind nicht erneuerbar und stehen daher beschränkt zur Verfügung. Beim Verbrennen von fossilen Energieträgern entstehen Treibhausgase wie CO2.
Zu den erneuerbaren Energien zählen die Solarenergie, Wasserkraft, Windenergie, Biomasse aus Holz etc. Diese nachhaltigen Energieträger erneuern sich laufend. Sie können in Kombination mit Solaranlagen, Wärmepumpen oder Holzheizungen zum Heizen und in Kombination mit Elektromotoren oder Wasserstoff für die Mobilität verwendet werden. Beim Gebrauch von erneuerbaren Energieträgern werden praktisch keine Treibhausgase freigesetzt. Die entsprechenden Technologien helfen mit, den Klimawandel einzudämmen.
Im Begriff Dekarbonisierung steckt das Wort Karbon (Kohlenstoff). Dekarbonisierung bezeichnet die Abkehr vom Kohlenstoff beziehungsweise von fossilen Energieträgern und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger.
Klimaneutralität bedeutet, dass die von den Menschen ausgestossenen Treibhausgasemissionen und die von der Umwelt aufgenommenen im Gleichgewicht sind. Ein anderer Begriff dafür ist Netto-Null-Emissionen. Die Schweiz will bis 2050 das Netto-Null-Ziel und somit Klimaneutralität erreichen. Uri wie auch alle anderen Kantone sind dabei gefordert.
Die meisten Treibhausgase entstehen im Verkehr, gefolgt von Landwirtschaft und Industrie. Im Verkehrssektor wird zusätzlich zwischen Transitverkehr (Durchgangsverkehr) und Lokalverkehr (mit Ziel und/oder Quelle im Kanton Uri) unterschieden.

Hinweis
Die Umfrage bezieht sich auf alle Sektoren und beinhaltet eine Auswahl von möglichen Klimaschutz-Massnahmen. Die Umfrage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Massnahmen, die direkt den Energiesektor betreffen (z.B. Dämmung von Gebäudehüllen, Ersatz von Heizungen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge), sind Teil der Gesamtenergiestrategie des Kantons und werden nicht abgefragt. Das Klimaschutz-Konzept wird in enger Abstimmung mit der Gesamtenergiestrategie erarbeitet.