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Obergericht des Kantons Uri

Das Obergericht ist die höchste kantonale richterliche Behörde. Es entscheidet in der Regel als Rechtsmittelinstanz in zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Das Obergericht besteht aus der Präsidentin, der Vizepräsidentin sowie elf Richterinnen und Richter und gliedert sich in eine zivilrechtliche, eine strafrechtliche und eine verwaltungsrechtliche Abteilung. Daneben wählt das Obergericht aus seiner Mitte eine Person als strafprozessuale Beschwerdeinstanz. Zudem bildet das Obergericht die Kommissionen, die die Gesetzgebung vorsieht.

Kommissionen des Obergerichts

Kontakt

Obergericht des Kantons Uri
Rathausplatz 2
6460 Altdorf

Tel. +41 41 875 2267
obergericht@ur.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Donnerstag: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.30

Personen

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