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Teilrevision der Nutzungsplanung und der Bau- und Zonenordnung zum Windenergiegebiet Gütsch, Gemeinden Andermatt und Göschenen; Genehmigung

3. April 2024

Der Regierungsrat hat die Teilrevisionen der Nutzungsplanungen Andermatt und Göschenen genehmigt. Diesen Teilrevisionen haben die beiden Gemeindeversammlungen im Oktober respektive Dezember 2023 zugestimmt.

Der Windpark Gütsch ist in der bestehenden Form seit dem Jahr 2012 in Betrieb. Er umfasst derzeit vier Windkraftanlagen mit einer durchschnittlichen Jahresleistung von rund 5 GWh pro Jahr. Die vorliegenden Teilrevisionen der Nutzungsplanungen beinhalten einen Ausbau des bestehenden Wind-parks Gütsch, der sich sowohl auf dem Gemeindegebiet Andermatt als auch auf dem Gemeindege-biet Göschenen befindet. Die Teilrevision der Nutzungsplanung ermöglicht den Ersatz und die Vergrösserung von drei bestehenden Windkraftanlagen, den Bau von drei zusätzlichen Windkraft-anlagen und den Weiterbetrieb einer bestehenden Windkraftanlage. Damit wäre eine Erweiterung der jährlichen Produktion des Windparks von heute rund 5 GWh pro Jahr auf über 20 GWh pro Jahr möglich.

 

Mit der Teilrevision der Nutzungsplanungen wird auf dem Gemeindegebiet von Andermatt die bereits bestehende überlagerte Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten (ABü; Windkraftanlagen) erweitert. Da auf dem Gemeindegebiet von Göschenen derzeit noch keine Windkraftanlagen bestehen, wird die entsprechende Nutzungszone neu geschaffen und festgelegt. Mit der Teilrevision der Nutzungsplanungen Andermatt und Göschenen werden die raumplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau des Windparks geschaffen und die Ausdehnung des Windparks festgelegt. Die Detailplanung, wie z. B. die Festlegung der Standorte und Dimension der einzelnen Windkraftanlagen, erfolgt mit dem Quartiergestaltungsplanverfahren (QGP).

Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat Daniel Furrer, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail Daniel.Furrer@ur.ch

Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri