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AED-Standorte werden bei der Notrufzentrale 144 erfasst

21. Juni 2013
Bei einem Herzstillstand muss die Hilfe innert weniger Minuten erfolgen. Meist ist Kammerflimmern der Grund für den Herzstillstand. Beheben lässt es sich nur durch den Einsatz eines Automatischen Externen Defibrillators (AED). Jetzt können die öffentlich zugänglichen AED's bei der Sanitätsnotrufzentrale 144 erfasst und bei einem Notfall abgerufen werden.

Über 30'000 Personen pro Jahr erleiden in der Schweiz einen Herzinfarkt. Mehr als 5'000 Menschen sterben jährlich schweizweit an einem plötzlichen Herztod. Dieser ist die häufigste Komplikation bei einer Herzrhythmusstörung, dem so genannten Herz-Kammerflimmern. Es herrscht "elektrisches Chaos" im Herzmuskel. Dies hat zur Folge, dass der Herzmuskel sogenannt "flimmert". Die Pumpfunktion des Herzens sowie der Kreislauf versagen. Dadurch kommt es zu einem raschen Sauerstoffmangel im Gehirn und in weiteren Organen. Ohne sofortige Massnahmen führt das Kammerflimmern innerhalb von wenigen Minuten zu bleibenden Schäden oder auch zum Tod.

Mit dem rechtzeitigen Einsatz eines AED-Gerätes kann bei einem Herzinfarkt die Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich gesteigert werden. Ein AED soll durch Laien-Helfer in der Zeit bis zum Eintreffen der professionellen Ambulanz eingesetzt werden. Er ist daher so konzipiert, dass ihn jede Person bedienen kann. Der AED analysiert selbstständig den Herzrhythmus und entscheidet, ob eine Defibrillation notwendig ist oder nicht. Eine Fehlbehandlung durch die hilfeleistende Person ist ausgeschlossen.

Die Sanitätsnotrufnummer 144 wird für den Kanton Uri durch die Sanitätsnotrufzentrale (SNZ 144) des Luzerner Kantonsspitals betrieben. Die SNZ 144 koordiniert die Rettungsdienste der Kantone Uri, Zug, Nidwalden, Obwalden, Luzern und des Bezirks Küssnacht am Rigi. Aufgrund einer Erneuerung des Alarmierungssystems kann die SNZ 144 nun die Standorte der öffentlich zugänglichen AED-Standorte elektronisch erfassen. Bei einem Notfall kann die SNZ 144 somit dem Alarmierenden sofort den Standort des nächstgelegenen AED's mitteilen. Damit kann die Notfallversorgung bei einem Herzstillstand erheblich verbessert werden.

Die SNZ 144 will möglichst viele AED-Standorte im Alarmierungssystem hinterlegen. Sie wird daher in den nächsten Tagen alle Urner Gemeinden anschreiben, um die öffentlich zugänglichen AED-Standorte zu erfassen. Aber auch Privatpersonen oder Firmen, die AED's an öffentlich zugänglichen Orten zur Verfügung stellen, können dies der SNZ 144 melden. Die Meldung eines AED-Standortes kann an die E-Mail-Adresse iris.weber@luks.ch erfolgen und muss folgende Informationen enthalten: Ortschaft / PLZ / Strasse / Genaue Bezeichnung des AED-Standorts (z. B. Eingang Turnhalle) / Telefon-Nummer einer Kontaktperson.


Medienauskünfte erteilt:

Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Uri
Roland Hartmann, Vorsteher Amt für Gesundheit
Telefon 041 875 21 51
E-Mail roland.hartmann@ur.ch


Sanitätsnotrufzentrale 144 Luzern
Iris Weber, Leiterin
Telefon 041 205 54 40
E-Mail iris.weber@luks.ch
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