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Gezielte Verbesserung Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: Weitere Massnahmen in Umsetzung

15. Dezember 2015
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit 3 Jahren in Kraft. Dank gezielten Verbesserungsmassnahmen konnten Anlaufschwierigkeiten und erkannte Mängel behoben werden. Die Urner Sozialdirektorin Barbara Bär hat jetzt weitere Schritte in Auftrag gegeben. Nächstes Jahr werden Gespräche mit allen Gemeinden geführt. Für Anliegen von Betroffenen führt die Regierungsrätin eine persönliche Sprechstunde ein.

"Wir haben in den letzten Monaten die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) konsequent weiterentwickelt", sagt Regierungsrätin Barbara Bär. Intern wurden die Abläufe durchleuchtet und verbessert. Die Verfahren konnten so beschleunigt und die Zusammen-arbeit mit den Gemeinden verstärkt werden. Insgesamt wurden seit Anfang 2015 über 20 grössere und kleinere Massnahmen ganz oder teilweise umgesetzt. "Die KESB hat sich sehr gut entwickelt", betont Bär. "Wir müssen aber die Sorgen und Anliegen von Gemeinden und Bevölkerung weiterhin ernst nehmen."

Zusammenarbeit mit den Gemeinden weiter verbessert

Für Regierungsrätin Barbara Bär ist die gute Zusammenarbeit zwischen der KESB und den Gemeinden der Schlüssel zum Erfolg. "Nur durch das direkte Gespräch zwischen den Fach-leuten kann die bestmögliche Lösung zum Schutz der betroffenen Kinder- und Erwachsenen gefunden werden." Aus diesem Grund wird die KESB im kommenden Jahr jede einzelne Gemeinde im Kanton Uri aufsuchen. Im persönlichen Dialog mit den zuständigen Behördenmitgliedern werden die bisherigen Erfahrungen ausgetauscht und allfällige weitere Verbesserungsmöglichkeiten besprochen.
Bereits in den vergangenen Jahren hatte der Kanton die Absprache mit den Gemeinden schrittweise erhöht. In einem Begleitgremium mit Vertretungen der Gemeinden, des Urner Gemeindeverbands und der KESB konnten seit 2012 wichtige Umsetzungsfragen geklärt und angepasst werden. So hört beispielsweise die KESB bei kostenintensiven Massnahmen die Gemeinden vorgängig an. Zu diesem Zweck haben alle Gemeinden eine Ansprech¬person bestimmt. Zudem holt die KESB bei jeder Meldung einen Amtsbericht der betreffen¬den Gemeinde ein. Damit kann die Gemeinde ihre Kenntnisse und Erfahrungen im Einzelfall einbringen.

Private Mandatsträger gestärkt

Für die Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sind die privaten Mandats-trägerinnen und -träger sehr wichtig. Sie begleiten die von Entscheiden des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts betroffenen Personen. Damit sie diese Arbeit möglichst gut leisten können, werden die Mandatsträger von der KESB verstärkt unterstützt. Deshalb wurden in den letzten Jahren mehrere Veranstaltungen durchgeführt, an denen gezielte Informationen vermittelt wurden. Die KESB bietet zudem eine eigene Ansprechperson an, die den privaten Mandatsträgern zur Verfügung steht. Unterstützung erhalten sie aber auch durch eine eigens beauftragte verwaltungsexterne Fachperson.

Neue Sprechstunde: Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen haben bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Sorgen und gar Ängste ausgelöst. Vereinzelt wurde auch von einer Ohnmacht gegenüber der KESB gesprochen. "Diese Sorgen der Bevölkerung gegenüber der KESB nehme ich ernst", sagt Regierungsrätin Barbara Bär. Deshalb will sie im kommenden Jahr regelmässig die Möglich-keit anbieten, damit sich besorgte Bürgerinnen und Bürger direkt an sie wenden können. So können Fragen gestellt oder allgemeine Anliegen rund um das Kindes- und Erwachsenen-schutzrecht vorgebracht werden. Regierungsrätin Barbara Bär wird an jedem letzten Montag im Monat im Verwaltungsgebäude an der Klausenstrasse 4 in Altdorf den Bürgerinnen und Bürgern Red und Antwort stehen.
Zusätzlich richtet Regierungsrätin Barbara Bär einen Sorgen-Briefkasten ein. Alle dort eingehenden Anliegen werden von ihr persönlich gelesen und beantwortet.
Es ist jedoch zu beachten, dass im persönlichen Gespräch mit Regierungsrätin Barbara Bär aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Details zu Einzelfällen besprochen werden können, welche entsprechende Kenntnisse der Dossiers erfordern würden. Wenn jemand mit einem Entscheid der KESB nicht einverstanden ist, so kann nach wie vor der Rechtsweg beschritten werden. In diesem Fall überprüft ein Gericht den Entscheid der KESB.

Vertrauen in die KESB stärken

Beim neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht handelt es sich um komplexe und anspruchsvolle Aufgaben. Die damit verbundenen Herausforderungen haben die Fachleute der KESB mit den vorhandenen knappen Ressourcen sehr gut gemeistert. Die praktischen Erfahrungen der Aufbauphase zeigten aber auch, dass da und dort Verbesserungen erforderlich sind. Die inzwischen getroffenen Massnahmen werden dazu beitragen, dass der notwendige Schutz der Kinder und Erwachsenen im Kanton Uri gewährleistet wird. Regierungsrätin Barbara Bär stellt daher erfreut fest: "Das Vertrauen der Bevölkerung und Behörden in die Arbeit der KESB ist in den vergangenen Monaten gewachsen. Daran arbeiten wir auch in Zukunft."

Bürger-Sprechstunde KESB

jeden letzten Montag im Monat von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr mit Regierungsrätin Barbara Bär Altdorf, Klausenstrasse 4, direkte Anmeldung beim Direktionssekretariat (1. OG)
Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.

Sorgen-Briefkasten KESB

E-Mail: sorgenbriefkasten-KESB@ur.ch
Postadresse: Sorgen-Briefkasten KESB
Regierungsrätin Barbara Bär
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

3 Jahre Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Kanton Uri

Am 1. Januar 2013 hat der Bund das 100-jährige Vormundschaftsrecht durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in der ganzen Schweiz abgelöst. Die Neuerung betrifft nicht nur die Arbeit der Beistände und die Lebenswelt der Betroffenen, sondern nimmt generellen Einfluss auf das Sozialwesen im Kanton. Im Zuge der Umsetzung der neuen Bundesbestimmungen musste die ganze Organisation des Kindes- und Erwachsenschutzes im Kanton Uri neu geregelt werden. So schreibt das neue Bundesrecht eine professionelle Organisation, neue Aufgaben und neue Verfahrensvorschriften vor. Die bisherigen Laienbehörden wurden von einer professionellen, interdisziplinären Fachbehörde abgelöst. Die sogenannte KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) sorgt für die Anwendung des neuen Bundesrechts im Kanton.

Anspruchsvolle Aufbauarbeit

Seit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sind 3 Jahre vergangen. Regierungsrätin Barbara Bär stellt rückblickend fest: "Die KESB konnte im Kanton Uri zielstrebig aufgebaut werden. Dies gelang dank dem grossen Einsatz der Mitarbeitenden und der beteiligten Behörden." Wie vielerorts in der Schweiz stiess die Umsetzung des neuen Bundesgesetzes auch im Kanton Uri auf anfängliche Kritik und führte teilweise zu heftigen Reaktionen. Das weiss auch Regierungsrätin Barbara Bär: "Die erkannten Mängel wurden von der KESB und den politischen Behörden an die Hand genommen. In Absprache mit dem Regierungsrat wurden die notwendigen Massnahmen angeordnet und rasch umgesetzt."

Überführung altrechtlicher Massnahmen erfolgreich abgeschlossen

Fristgerecht abgeschlossen ist inzwischen auch die Überführung der nach bisherigem Recht angeordneten Vormund- und Beistandschaften. Das neue Bundesrecht verlangte dies von den Kantonen mit einer Übergangsfrist bis Ende 2015. Diese gesetzliche Vorgabe konnte die KESB im Kanton Uri mit grossem Einsatz und dank externer Unterstützung erfüllen.

Zahlen und Fakten zur KESB Uri (Stand 30. Juni 2015)


  
Von den Gemeinden am 1. Januar 2013 übernommene Fälle471 Fälle
Neu hinzugekommene Fälle 2013-2015667 Fälle
Von der KESB durchgeführte Verfahren 2013-20152‘052 Verfahren
Beim Obergericht eingereichte Beschwerden33 Beschwerden
  • erledigte Beschwerden
29 Beschwerden
  • abgewiesene oder abgeschriebene Beschwerden
26 Beschwerden
  • gutgeheissene Beschwerden
3 Beschwerden
Noch nicht abgeschlossene Fälle (30. Juni 2015)622 Fälle
Bis 31. Dezember 2015 überführte altrechtliche Massnahmen219 Fälle
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