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Kanton und Gemeinden wollen den innerkantonalen Finanzausgleich neu organisieren
Gemeinsame Medienmitteilung des Regierungsrats und des Urner Gemeindeverbands
In einem gemeinsamen Projekt haben der Kanton Uri und die Urner Gemeinden Vorschläge zur Neuregelung des Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden entwickelt. Diese werden dem Landrat in der November-Session vorgelegt. Unter dem Strich resultiert eine Nettobelastung der Gemeinden und eine Entlastung des Kantons von 5,02 Millionen Franken. Dieser Betrag wird aber durch Ausgleichszahlungen vom Kanton an die Gemeinden wieder kompensiert, so lange es dem Kanton finanziell gut geht.
Der Landrat hat den Regierungsrat im Jahr 2016 verpflichtet, den kantonalen Finanz- und Lastenausgleich anzupassen und zu überarbeiten. Die Gemeinden sollten dabei wesentlich in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Die Ausarbeitung der Steuerungselemente und Massnahmen sollten unter der Prämisse «wer kann welche Aufgaben am effizientesten erfüllen» erfolgen. Eine Verschiebung der Lasten in Richtung Gemeinden dürfe nicht die primäre Zielsetzung sein.
Zwei aus Gemeinde- und Kantonsvertretern zusammengesetzte Arbeitsgruppen erarbeiteten technische Lösungsvorschläge, die zu einer Optimierung der Aufgabenteilung und des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen dem Kanton und den Gemeinden führen. Als externer Projektleiter wurde Dr. Roland Fischer verpflichtet, Dozent an der Hochschule Luzern Wirtschaft. Die Arbeitsgruppen erarbeiteten diverse Massnahmen (siehe Anhang).
Die finanziellen Auswirkungen der Lösungsvorschläge hinsichtlich Aufgabenteilung und Ressourcenausgleich führt zu einer Nettobelastung der Gemeinden und einer entsprechenden Entlastung des Kantons von 5,02 Millionen Franken. So lange es für den Kanton tragbar ist, wird er den Gemeinden diese Kosten mit einer Pauschalzahlung zum Ausgleich der Globalbilanz abgelten. Falls die negativen Prognosen für den Kantonshaushalt eintreffen sollten, haben der Kanton und die Gemeinden einen Mechanismus eines solidarischen Beitrags der Gemeinden an den Kanton entwickelt. Die Urner Gemeinden sind im Grundsatz bereit, den Kanton in einer allfälligen finanziellen Notlage zu unterstützen.
Der neue Globalbilanzausgleich gleicht die Globalbilanz für den Kanton und die Gesamtheit der Gemeinden vollständig aus. Er fliesst als zweckfreier Pauschalbeitrag pro Einwohner vom Kanton an die Gemeinden. Sofern der Kanton in eine Notlage gerät, wird der Globalbilanzausgleich reduziert. Eine Notlage liegt dann vor, wenn der Regierungsrat dem Landrat ein Spar- und Massnahmenpaket vorlegen muss und gleichzeitig im letzten verfügbaren Rechnungsjahr die Nettoschuld II des Kantons grösser ist als die Nettoschuld II der Gemeinden. Sind diese Bedingungen beide erfüllt, tragen die Gemeinden die Hälfte des Sparbetrages zu Lasten des Globalbilanzausgleichs, bis der Betrag aufgebraucht ist.
Mehrheit der Gemeinden befürwortet Anpassungen
Die Gemeinden haben im Rahmen einer Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Anpassungen und Überarbeitungen Stellung genommen. Der Gemeindeverband hält fest, dass eine gute Lösung erarbeitet werden konnte. Er betrachtet die Lösung als ausgehandelten, fairen Kompromiss. Der Gemeindeverband will jedoch, dass das Gesamtpaket integral umgesetzt wird, damit es im Gleichgewicht bleibt. Auch die grosse Mehrheit der Gemeinden begrüsst das Reformpaket. Sämtliche Massnahmen fanden entweder einstimmig oder bei einer grossen Mehrheit der Gemeinden Zustimmung.
Der Regierungsrat dankt dem Projektleiter Roland Fischer für seine objektive Betrachtungsweise, die dazu beigetragen hat, dass für sämtliche Themen und Anliegen Lösungen gefunden werden konnten. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die neuen Lösungsvorschläge aus technischer Sicht zu Verbesserungen beim Finanz- und Lastenausgleich und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden führen. Der vom Steuerungsausschuss vorgeschlagene Globalbilanzausgleich und der Mechanismus für einen Solidaritätsbeitrag tragen dem politischen Willen von Kanton und Gemeinden Rechnung, eine gemeinsame für alle tragbare Lösung zu finden.
Der Landrat wird den ausführlichen Bericht der Arbeitsgruppen in der November-Session zur Kenntnis nehmen. Der Regierungsrat soll beauftragt werden, die erforderlichen Arbeiten im Bereich Aufgabenteilung und im Finanz- und Lastenausgleich auszulösen, Vorlagen mit entsprechenden Rechtsänderungen auszuarbeiten und darauf dem Landrat erneut zum Beschluss vorzulegen.
Rückfragen von Medienschaffenden:
- Finanzdirektor Urs Janett, Telefon +41 41 875 2030, E-Mail Urs.Janett@ur.ch
- Karl Walker, Präsident des Urner Gemeindeverbands, Telefon +41 41 885 16 83, E-Mail walker-bregar@hotmail.com
Anhang
Die wichtigsten Anpassungen im Finanz- und Lastenausgleich:
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Zivilschutz: Die Finanzierung der Einsätze des Zivilschutzes soll kantonalisiert werden, da der heutige Kostenteiler (60 % Kanton, 40 % Gemeinden) die fiskalische Äquivalenz verletzt. Mit dieser Lösung wird auch eine Angleichung der Finanzierung an die Praxis in fast allen anderen Kantonen stattfinden.
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Schülerpauschalen: Der heutige, auf den Rechnungen basierende Index wird durch die Entscheidungen der einzelnen Gemeinden beeinflusst, was die fiskalische Äquivalenz verletzt. Für die Fortschreibung der Pauschalen wird deshalb ein neuer Mischindex basierend auf dem Nominallohnindex für Dienstleistungen, dem Landesindex für Konsumentenpreise und einem Baupreisindex berechnet. Substanzielle Einflüsse, die die Kosten beeinflussen, werden mitberücksichtigt. Die Pauschalen werden neu festgelegt. Die neuen Beträge entsprechen den mit dem neuen Index fortgeschrieben Pauschalen des Jahres 2008. Die Differenz gegenüber den bisherigen Werten wird in der Globalbilanz erfasst, was gemäss heutigem Kenntnisstand eine Entlastung für den Kanton und eine Belastung für die Gemeinden ergibt.
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Langzeitpflege: Langfristig sollen die Verantwortlichkeiten und die Finanzierung von ambulanter und stationärer Pflege in einer Hand liegen. Eine Lösung soll jedoch gemeinsam durch Kanton und Gemeinden im Rahmen eines separaten Projekts erarbeitet werden. Kurzfristig soll die fiskalische Äquivalenz hergestellt werden, indem die Pflegerestkosten alleine von den Gemeinden getragen und die Investitionsbeiträge gestrichen werden.
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Ressourcenausgleich: Die unabhängige Anwendung der beiden Steuerungselemente «Ausstattung und Abschöpfung» und «Verhältnis horizontaler / vertikaler Ressourcenausgleich» ist nicht zielführend, da die Be- und Entlastung der ressourcenstarken und ressourcenschwachen Gemeinden gegenläufig und somit nicht solidarisch erfolgt. Die gesetzlichen Vorgaben zu den beiden Steuerelementen sollen deshalb revidiert werden. Sie sollen vom Landrat nur kombiniert und nur soweit angepasst werden, dass die Disparitäten zwischen den Gemeinden nach Ausgleich nicht steigen.
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Landschaftslastenausgleich: Die Berechnungsmethode der drei Lastenausgleichselemente soll vereinheitlicht werden, indem die Verteilung der Mittel bei allen drei Elementen auf der Basis der gesamten «Fläche» erfolgen soll. Die heute uneinheitliche Berechnungsmethode ist sachlich nicht nachvollziehbar. Des Weiteren führt die Berücksichtigung der nur über dem Median liegenden Fläche bei der «Weite» zu einer ausgesprochenen progressiven Verteilung der Mittel.
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Horizontaler Ausgleich für Soziallasten: Der Soziallastenausgleich reagiert auf hohe Belastungen aus KESB- oder anderen Sozialmassnahmen sehr gut. Eine einzelne, teure Massnahme kann jedoch eine kleine Gemeinde sehr stark belasten. Bei sehr hoher Belastung einer einzelnen Gemeinde soll deshalb eine solidarische Mitfinanzierung der anderen Gemeinden in Form eines horizontalen Lastenausgleichs erfolgen.