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Krankenkassen Prämienverbilligung: Der Kanton Uri legt ein Augenmerk auf die finanzielle Entlastung der Familien

1. Februar 2019

Der Kanton Uri verbilligte in den vergangenen Jahren die Kinderprämien von Familien bis zu einer Einkommensobergrenze von 80'000 Franken um mindestens 50 Prozent. Seit diesem Jahr werden diese Kinderprämien sogar um mindestens 80 Prozent verbilligt. Trotzdem wird der Kanton Uri das jüngste Bundesgerichtsurteil aus dem Kanton Luzern genau analysieren.

 

Höhere Einkommensobergrenze als im Kanton Luzern

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichts stellt fest, dass der Kanton Luzern die festgesetzte Einkommensobergrenze von 54'000 Franken zu tief angesetzt hat, um die Prämien von Familien mit unteren und mittleren Einkommen zu verbilligen.

 

Im Kanton Uri liegt diese Einkommensobergrenze bereits seit mehreren Jahren bei 80'000 Franken für die garantierte Verbilligung der Kinderprämien um mindestens 50 Prozent. Dadurch haben auch mehr Urner Familien Anspruch auf Prämienverbilligung als im Kanton Luzern.

 

Bereits ab 2019 mehr Prämienverbilligung für Urner Familien

Eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass die Kantone spätestens ab 2021 die Kinderprämien von anspruchsberechtigten Familien nicht mehr um mindestens 50 Prozent, sondern neu um mindestens 80 Prozent verbilligen müssen. Der Urner Regierungsrat hat im Herbst 2018 entschieden, diese Gesetzesänderung bereits ab dem Jahr 2019 umzusetzen. Somit profitieren die Urner Familien mit unteren und mittleren Einkommen ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt von höheren Prämienverbilligungen.

 

Im Gegensatz zu anderen Kantonen berechnet der Kanton Uri die in Ausbildung stehenden jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren seit längerem separat und nicht gemeinsam mit den Eltern. Dadurch sind die effektiven finanziellen Verhältnisse der jungen Erwachsenen massgebend, wodurch sie in den meisten Fällen eine höhere Prämienverbilligung erhalten. Das wiederum entlastet auch deren Eltern, die vielfach für die Prämien ihrer auszubildenden Kinder aufkommen.

 

Analyse des Bundesgerichtsurteils

Sobald das Luzerner Bundesgerichtsurteil schriftlich und begründet vorliegt, wird die im Kanton Uri zuständige Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion eine genaue Analyse vornehmen. Dazu sagt Regierungsrätin Barbara Bär: «Obwohl wir schon heute unser Hauptaugenmerk auf die Prämienverbilligung für Familien richten, werden wir überprüfen, ob aufgrund des jüngsten Bundesgerichtsurteils zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.»

 

 

 

Medienauskünfte erteilt:

 

Regierungsrätin Barbara Bär

Vorsteherin der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion des Kantons Uri

Telefon 041 875 2151

E-Mail barbara.baer@ur.ch

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