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Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung: Mehr Geld für Urner Familien

18. Dezember 2020

Im Jahr 2021 stehen 17 Mio. Franken für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung. Enthalten sind 0,5 Mio. Franken, die aus dem Fonds für nicht ausbezahlte Prämienverbilligung bezogen werden. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen erhalten neu einen berechneten Prämienverbilligungsbetrag. Die ersten Entscheide werden frühestens Ende Januar 2021 verschickt.

Zusätzliche Mittel

Der Bund stellt 2021 gut 12 Mio. Franken für die Verbilligung der Urner Krankenkassenprämien zur Verfügung. Wie in den Vorjahren hat der Landrat ergänzend die Summe von 4,5 Mio. Franken genehmigt. Hinzu kommen 0,5 Mio. Franken aus einem Fonds, der mit nicht verwendeten Prämienverbilligungsgeldern aus den Vorjahren gespeist wird. So kommt dieses Geld den Urner Versicherten zu Gute.

Änderung bei Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen

Am 1. Januar 2021 tritt das überarbeitete Bundesgesetz über Ergänzungsleitungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) in Kraft. Darin ist unter anderem definiert, dass Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen neu nur noch die effektive Krankenversicherungsprämie, höchstens jedoch die kantonale Durchschnittsprämie als Prämienverbilligung erhalten. Der neue Prämienverbilligungsbetrag wird durch die Sozialversicherungsstelle Uri berechnet.

Steuerungsgrössen 2021

Wie in den Vorjahren bilden die mittleren Prämien der Urner Versicherten die Richtprämien zur Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs. Die von den Krankenkassen ermittelten mittleren Prämien entsprechen dem durchschnittlichen Prämienvolumen pro versicherte Person und berücksichtigen auch die gewählten Sparmodelle. Mit den zur Verfügung stehenden Prämienverbilligungssumme kann der Selbstbehalt der Versicherten von 9,75 Prozent auf 8,75 Prozent gesenkt werden. Dadurch müssen alle Personen mit Prämienverbilligung im kommenden Jahr weniger für ihre Krankenkassenprämien bezahlen. Mit der Erhöhung der Obergrenze des mittleren Prämienverbilligungs-Einkommens von 80'000 Franken auf 90'000 Franken erhalten mehr Familien für ihre Kinder Prämienverbilligung.

Erste Entscheide ab Ende Januar 2021

Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird anhand der Steuerdaten automatisch durch das Amt für Gesundheit berechnet. Alle berechtigten Personen (auch Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen) werden anschliessend schriftlich informiert. Wer bis Mitte Februar 2021 noch keinen Entscheid des Amts für Gesundheit erhalten hat, hat entweder keinen Anspruch auf Prämienverbilligung oder verfügt über keine rechtskräftigen aktuellen Steuerdaten. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt wie in den vergangenen Jahren an die Krankenkassen.

Detaillierte Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Uri sind im Internet unter der Adresse www.ur.ch/praemienverbilligung erhältlich.

 

Urner Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung 2021

Richtprämie:
-        Erwachsene (26 Jahre und älter) Fr. 3'504.--
-        Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre) Fr. 2'364.--
-        Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) Fr. 912.--

Anrechnung des steuerbaren Vermögens: 15 Prozent

Selbstbehalt des Prämienverbilligungs-Einkommens (PV-Einkommen): 8,75 Prozent

Obergrenze des mittleren PV-Einkommens*): Fr. 90'000.--

*)Bis und mit diesem PV-Einkommen werden die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligt; darüber entfällt die Mindestgarantie!

 

Medienauskünfte erteilt:

Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Uri, Regierungsrat Christian Arnold, Telefon 041 875 21 59, E-Mail ch.arnold@ur.ch

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