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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uri
Gehört zur Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Gehört zum Amt: Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uri (KESB) ist für den Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts im Kanton Uri verantwortlich. Grundlage bilden die eidgenössischeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und kantonale GesetzgebungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die KESB ist verwaltungsunabhängig und fällt als neutrale gerichtsähnliche Behörde die erstinstanzlichen Entscheide im Bereich des zivilen Kindes- und Erwachsenenschutzes. Wer von einem Entscheid der KESB betroffen und mit diesem nicht einverstanden ist, kann an das Obergericht des Kantons Uri und gegebenenfalls auch an das Schweizerische BundesgerichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gelangen.
Wer ist die KESB?
Die KESB Uri ist eine interdisziplinär zusammengesetzte, unabhängige Fachbehörde, deren Mitglieder aus den Fachdisziplinen Jurisprudenz, Soziale Arbeit und Betriebswirtschaft stammen.
Die Behörde besteht aus drei ständigen und vier Ersatzmitgliedern, die alle vom Regierungsrat des Kantons Uri gewählt sind.
Was macht die KESB?
Die KESB fällt die vom Gesetz vorgesehenen Entscheidungen im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz und überwacht deren Vollzug. Die Beschlüsse werden im Normalfall von der dreiköpfigen Gesamtbehörde erlassen. Wo der Ermessensspielraum klein ist, kann ein Behördenmitglied auch in Einzelkompetenz entscheiden. Die Einzelheiten dazu sind in einem regierungsrätlichen ReglementExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. geregelt.
Vor jedem Entscheid führt die KESB ein rechtsstaatliches VerfahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. durch, in welchem der relevante Sachverhalt abgeklärt und die Betroffenen auch persönlich angehört werden.
Aufgaben im Einzelnen
- Anordnung zivilrechtlicher Erwachsenen- und Kindesschutzschutzmassnahmen
- Anordnung fürsorgerischer UnterbringungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder anderer Zwangsmassnahmen
- Prüfung und Genehmigung der periodisch einzureichenden Berichte und Rechnungen der BeistandspersonenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Genehmigung von Geschäften, die nach den gesetzlichen Bestimmungen der Zustimmung durch die KESBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bedürfen
- Inkraftsetzung (Validierung) von VorsorgeaufträgenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Vorsorgefall
- Genehmigung von Vereinbarungen über die gemeinsame elterliche Sorge unverheirateter ElternExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder Entscheid darüber
- Regelung des Kontakts zwischen Eltern und KindernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., sofern hierzu nicht die Gerichte zuständig sind
- Erteilung der Zustimmung zur Entnahme regenerierbarer Gewebe oder Zellen bei urteilsunfähigen oder minderjährigen Personen (unabhängige Instanz gemäss Artikel 13 des TransplantationsgesetzesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Zentrale Behörde des Kantons Uri für das Haager Kindesschutzübereinkommen, das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen und das Haager Kindesentführungsübereinkommen gemäss Artikel 2 Absatz 1 und 12 des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und ErwachsenenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Meldung von geplanten Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen an konsularische Vertretungen gemäss Artikel 37 Buchstabe b des Wiener Übereinkommens über konsularische BeziehungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
KESB.KURZ.ERKLÄRT.
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen privaten Organisationen eine nationale Informationsplattform zur KESB geschaffen. Diese richtet sich an die breite Öffentlichkeit und soll die Arbeit der KESB erklären und zentrale Fragen zu den einzelnen Bereichen, in denen die KESB Entscheide zu fällen hat, beantworten. In verschiedenen Videosequenzen kommen auch alle in den Verfahren beteiligten Fachstellen zu Wort und erklären ihre Aufgaben, die sie in diesem System wahrnehmen.
Kontakt
Amt für Kindes- und ErwachsenenschutzKindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uri
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Tel. +41 41 875 2170
kesb@ur.ch
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Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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