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Abteilung Kulturförderung und Jugendarbeit
Kulturförderung
Der Kanton Uri unterstützt - ergänzend zum Engagement der Privaten und der Gemeinden - die Pflege des kulturellen Erbes, die Förderung des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens in den Bereichen Spartenübergreifendes, Jugend- und Volkskultur, Kulturbetriebe und Museen, bildende und angewandte Kunst, Film, Foto, neue Medien, Musik, Theater, Tanz, Literatur, Geisteswissenschaften. Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Kulturprojekte ist das Gesetz über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz KFG; RB 10.8111).
Gesuche
Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können Anträge für die Unterstützung von Projekten im Bereich Kultur stellen. Diese können vom Regierungsrat mit Swisslos-Erträgen unterstützt werden. Gesuche müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Projektbeschrieb
- Budget/Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
- Angaben zu den Personen und Institutionen, welche das Projekt eingeben
- Zeitplan der Realisierung
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Ausrichtung eines Beitrags. Die Gesuche werden vom Amt für Kultur geprüft. Über Beiträge entscheidet der Regierungsrat des Kantons Uri.
Gesuche für die Projektförderung sind elektronisch zu richten an:
gesuche.lotteriefonds@ur.ch
Gesuche können auch postalisch eingereicht werden:
Amt für Kultur und Sport
Abteilung Kulturförderung
Ralph Aschwanden
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Der Kanton Uri unterstützt mit Leistungsvereinbarungen verschiedene Urner Kulturinstitutionen (z.B. Theater Uri, KBU, Musikschule), die ein vielfältiges, breit zugängliches kulturelles Basisangebot sicherstellen.
Die Abteilung Kulturförderung und Jugendarbeit ist zuständig für das Beitragswesen in der Kultur-, Kinder- und Jugendförderung, ferner für die Planung, Koordination und ausserkantonale Vernetzung. Sie leitet die Geschäftsstellen der Kunst- und Kulturstiftung Uri und der Urner Museumskonferenz.
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Kunst- und Kulturstiftung Uri
Die Kunst- und Kulturstiftung Uri vergibt die Auslandateliers, das Urner Werkjahr, Förderungsbeiträge, Kunstankäufe und organisiert die jährliche Jahresausstellung im Dezember im Haus für Kunst Uri.
Kinder- und Jugendförderung
Die Förderung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit liegt in erster Linie in der Zuständigkeit der Gemeinden. Der Kanton Uri fördert Kinder und Jugendliche im ausserschulischen Bereich subsidiär mit Beiträgen aus dem Jugendprojektfonds, über deren Verteilung der Regierungsrat beschliesst. Er unterstützt kommunale, regionale und kantonale Jugendprojekte, berät Gemeinden beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit und beteiligt sich an der Entwicklung kantonaler Projekte. Zur Zielgruppe gehören: Jugendbeauftragte und Fachpersonen der offenen, gemeindlichen und kirchlichen Jugendarbeit , Mitglieder von Jugendverbänden und –vereinen, Fachpersonen der Institutionen, Verwaltung und Politik. Ferner betreibt der Kanton Uri die Jugendplattform www.jugendnetzuri.ch, welche Informationen für Jugendliche sowie niederschwellige Angebote in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe bereitstellt. Jugendverbände und die offene Jugendarbeit tragen im Kanton Uri zudem zu einem breiten Angebot im Bereich Kinder- und Jugendförderung bei.
Kontakt
Abteilung Kulturförderung und JugendarbeitKlausenstrasse 4
6460 Altdorf
Tel. 041 875 20 96
ralph.aschwanden@ur.ch
Öffnungszeiten
08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr (donnerstags bis 17.30 Uhr)
Personen
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Zugehörige Objekte
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