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Seit 1. Januar 2026 gilt auch in Uri der Elektronische Energievollzug

7. Januar 2026

Die Energiefachstellen von 25 Kantonen haben Ende 2023 das Projekt «Elektronischer Vollzug Energetischer Nachweise» (EVEN) gestartet. Die Zentralschweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (ZBPUK) hat EVEN in Uri und den anderen Zentralschweizer Kantonen auf den 1. Januar 2026 eingeführt.

Um eine Baubewilligung zu erhalten, müssen Energiegesetze, Normen und Bestimmungen eingehalten werden. Nachweispflichtige müssen das mit von den Kantonen gemeinsam entwickelten Energienachweisen und Meldungen beweisen. Bisher wurden alle Teilnachweise und Meldungen per Post an die zuständige Gemeinde oder den zuständigen Kanton gesendet und dort geprüft. Rückfragen, notwendige Änderungen und Beanstandungen fanden per Telefon, E-Mail und Brief statt. Mit EVEN wird dieser Dialog digitalisiert. Es ist kein Brief mehr notwendig. In einigen Kantonen wird einzig noch ein Unterschriftenblatt benötigt.

Gemeinsame Webplattform
Die Zentralschweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (ZBPUK) hat EVEN in allen Zentralschweizer Kantonen am 1. Januar 2026 eingeführt. Als Informationsdrehscheibe dient eine gemeinsame Webplattform (www.energievollzug.ch), wo Teilnachweise und Meldungen ausgefüllt und Beilagen hochgeladen werden können. Die kantonalen Hauptformulare müssen nicht mehr ausgefüllt werden. Der restliche Baubewilligungsprozess wird durch EVEN nicht verändert.

Vorteile gegenüber bisherigem Vorgehen
Der Nachweisprozess wird für alle Beteiligten transparenter, die Wartezeit des Postwegs entfällt. Alle Informationen und die Kommunikation aller Beteiligten sind an einem Ort gebündelt. Der Bewilligungsprozess kann übersichtlich nachvollzogen werden. Die gesetzlich geforderte Aktualisierung der Daten im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister wird durch EVEN unterstützt und erleichtert. Zudem können durch die digitale Speicherung statistische Auswertungen erstellt werden, die eine hohe Aussagekraft besitzen.

Der Vollzug über das Energiegesetz obliegt den Gemeinden. Auf Initiative des Urner Gemeindeverbandes erfolgt die Prüfung der Energienachweise neu von einer zentralen Kontrollstelle im Auftrag der jeweiligen Gemeinden. Neu wird diese bei Fabian Tresch – Firma QUNDQPUNKT – angesiedelt. Damit wird der Vollzug nochmals vereinheitlicht und vereinfacht.

Weitere Infos zu EVEN gibt es auf www.energie-zentralschweiz.ch (Themenblock Vollzug).

Rückfragen von Medienschaffenden:
Alexander Walker, Telefon +41 41 875 26 24, E-Mail alexander.walker@ur.ch