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Vernehmlassung zur Revision der kantonalen Jagdverordnung freigegeben
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision der kantonalen Jagdverordnung durchzuführen.
Der Bundesrat hat am 1. Februar 2025 die revidierte Verordnung des Bundes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) ohne Übergangsfrist in Kraft gesetzt. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass Wolfrisse an Nutztieren nicht mehr wie bis anhin in sämtlichen Fällen den Tierhalterinnen und Tierhaltern durch Bund und Kanton entschädigt werden, sondern nur noch, wenn die Tierhalterinnen und Tierhalter die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen vorgenommen haben.
Der Regierungsrat will die Jagdverordnung anpassen, damit die Voraussetzungen geschaffen werden, dass der Kanton die Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter bei Wolfrissen auch dann weiterhin entschädigen kann, wenn sie die in einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzepten vorgesehene Herdenschutzmassnahme der ständigen Behirtung mit geschützter Nachtweide/Nachtpferch und Schlechtwetterweide umgesetzt haben. Ebenfalls soll eine Entschädigung durch den Kanton erfolgen, wenn sich Wolfrisse an Nutztieren auf nicht mit zumutbaren Massnahmen schützbaren Teilflächen einer Alp mit bewilligtem einzelbetrieblichem Herdenschutzkonzept ereignen. Gleichzeitig ist die Anpassung der kantonalen Jagdverordnung der Anlass, um die zeitnahe Entfernung von mobilen Weidenetzen und Zäunen zu regeln.
Die Vernehmlassung dauert bis am 15. Februar 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.ur.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet.
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrätin Céline Huber, Telefon +41 41 875 2799, E-Mail huber.celine@ur.ch