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Keine Änderung des Teuerungsausgleichs gegenüber dem Vorjahr
Der Regierungsrat kann die Lohnansätze jeweils auf den Jahresanfang ganz oder teilweise der Teuerung anpassen. Richtungsweisend ist dabei der Stand der Konsumentenpreise per Ende November. Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Landesindex der Konsumentenpreise erreichte per Ende November 2025 einen Stand von 122,1 Punkten (Mai 1993=100). Damit hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat die Teuerung per Ende November 2025 nicht verändert.
Der Regierungsrat hat für 2026 einen Teuerungsausgleich von 0,0 Prozent beschlossen. Die Teuerungszulage wird auf dem internen Indexstand von 121,2 Indexpunkten belassen.
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Janett Urs, Telefon +41 41 875 2137, E-Mail urs.janett@ur.ch