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Kanton Uri setzt neuen Arbeitstarif für ambulante ärztliche Leistungen fest

23. Dezember 2025

Ab dem 1. Januar gilt im Kanton Uri für ambulante ärztliche Leistungen ein neuer Arbeitstarif von 0.88 Franken pro Taxpunkt. Damit wird der Wechsel von der bisherigen Tarifstruktur Tarmed zur neuen Struktur Tardoc umgesetzt, die der Bundesrat am 30. April 2025 genehmigt hat.

Der neue Arbeitstarif ersetzt den seit vielen Jahren unveränderten Taxpunktwert von 0.86 Franken. Die Anpassung erfolgt aus mehreren Gründen. Zum einen ist der Tarif für ambulante ärztliche Leistungen im Kanton Uri trotz Teuerung und steigender Kostenentwicklung seit mehr als 15 Jahren unverändert. Ein moderat höherer Tarif soll helfen, die Standortattraktivität des Kantons zu verbessern und die medizinische Grundversorgung zu sichern. Auch wenn sich in den vergangenen Jahren die Ärztedichte verbessert hat, liegt Uri immer noch unter dem Schweizer Durchschnitt. Zusätzlich geht es dem Kanton mit der Erhöhung des Arbeitstarifs auch darum, die Ambulantisierung im Gesundheitswesen zu stärken und so kostenintensivere stationäre Behandlungen wo möglich zu vermeiden.

Der Arbeitstarif ist provisorisch und gilt, bis die Tarifpartner einen definitiven Tarif vereinbart haben oder der Kanton einen solchen festgesetzt hat. Eine allfällige Differenz zwischen dem Arbeitstarif und dem späteren definitiven Tarif wird rückwirkend zwischen den Krankenversicherern und den Leistungserbringern ausgeglichen.

Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei

Rückfragen von Medienschaffenden: Landammann Christian Arnold, Telefon +41 79 487 2369, E-Mail ch.arnold@ur.ch