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Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Rechtliche Grundlagen

Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben verfügen über:

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis auf dem Gebiet, in dem sie bilden, oder über eine gleichwertige Qualifikation;
  • zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet;
  • eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 100 Lernstunden.
Anstelle der Lernstunden  können 40 Kursstunden treten. Diese werden durch einen Kursausweis bestätigt.

Anmeldung und Informationen Berufsbildnerkurs