Flughindernisse stellen eine Gefahr für den Flugbetrieb dar. Neben Flughindernissen mit einer Bodendistanz von mehr als 25 Meter, welche zwingend dem Bundesamt für Zivilluftfahrt zu melden sind, sammelt der Kanton Uri auch die Daten der Flughindernisse unter 25 Meter. Diese Daten sind wertvoll für die regionalen Helikopterunternehmen (Rega, Swiss Helicopter).
Haben Sie eine Materialseilbahn, ein Wildheuseil oder ein anderes Flughindernis wie beispielsweise aufgehängte Viehhüterdrähte oder Wasserleitungen? Bitte melden Sie uns den Neubau oder Abbruch dieser Anlagen. Dadurch helfen Sie uns die Datenbank aktuell zu halten und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Flugsicherheit. Zögern Sie nicht uns anzurufen.