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Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal 5. Generation (AP URT 5G)

In der Session vom 4. Oktober 2023 hat der Landrat dem Verpflichtungskredit für die Erarbeitung des Agglomerationsprogramms Unteres Reusstal 5. Generation (AP URT 5G) zugestimmt. Ziel des AP URT 5G ist eine kohärente Verkehrs- und Siedlungsplanung innerhalb des Agglomerationsperimeters. Es baut deshalb auf den bestehenden AP URT 3G und AP URT 4G auf und entwickelt diese weiter. Die Arbeiten starteten Anfang 2024 und erfolgten unter engem Miteinbezug der betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen.

Regierungsrat verabschiedet das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal 5. Generation

Der Urner Regierungsrat hat am 27. Mai 2025 das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal 5. Generation verabschiedet und dem Bund zur Beurteilung eingereicht. Zuvor stimmten auch die Gemeinderäte von Altdorf, Attinghausen, Bürglen, Erstfeld, Flüelen, Schattdorf, Seedorf und Silenen dem Agglomerationsprogramm zu. Damit halten die acht beteiligten Gemeinden und der Kanton fest, dass das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal den kommunalen und kantonalen Planungen entspricht, zukünftig in ihren Planungen berücksichtigt wird und die Massnahmen fristgerecht umgesetzt werden.

Schwerpunkte des Agglomerationsprogramms Unteres Reusstal 5. Generation

Im AP URT 5G sind Massnahmen der vierten Generation, die der Bund anders priorisiert hat, weiterbearbeitet und wieder aufgenommen worden. Es handelt sich dabei unter anderem um die Erschliessung der Entwicklungsschwerpunkte (ESP) in Schattdorf mit dem Knoten Rossgiessen und in Altdorf mit der zweiten Erschliessungsetappe Werkmatt. Bezüglich des AP URT 5G liegt der Fokus darauf, die Vorgängergenerationen weiter zu konkretisieren und zu schärfen sowie dessen Schwächen zu beheben. Mit der 5. Generation wurden Ziele, Zukunftsbild und Strategien der Vorgängergeneration nur punktuell angepasst. Auf der Basis des aktuellen Handlungsbedarfs wurden für die Bereiche Siedlung, Landschaft und Verkehr neue Massnahmen formuliert. Die Siedlungsmassnahmen fokussieren auf Schlüsselareale in Altdorf und Bürglen (Grund, Brickermatte, Galgenwäldli), die Zentren in Altdorf, Erstfeld und Seedorf sowie die ESP Arbeitsplatzgebiete Unteres Reusstal, Schattdorf, Bürglen, Erstfeld und Amsteg. Zusätzlich sind Massnahmen in den Bereichen Innentwicklung, Siedlungsökologie sowie Grün- und Freiräume vorgesehen. Im Bereich Landschaft werden die bisherigen Massnahmen weitergeführt und durch die Erarbeitung einer Strategie zur Gestaltung der Siedlungsränder ergänzt. Im Rahmen der Erarbeitung des AP URT 5G wurden die Schwachstellen im Bereich des Fuss- und Veloverkehrs erhoben und ein Konzept zu Verkehrsdrehscheiben in Uri erstellt. Daraus sind Massnahmenpakete zum Fuss- und Veloverkehr und für die Aufwertung von Bushaltestellen abgeleitet. Die Massnahmen zu den Verkehrsdrehscheiben Erstfeld und Amsteg sind aus den Vorgängerprogrammen übernommen und weiterentwickelt. Die Priorisierung der Massnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Kantons und der Gemeinden.

Die Verkehrsmassnahmen mit Priorität A (Umsetzung 2028-2032) oder B (Umsetzung 2032-2036) belaufen sich auf die Gesamtsumme von 54,4 Mio. Franken, wobei für die Mitfinanzierung durch den Bund im Rahmen der 5. Generation der Agglomerationsprogramme die Massnahmen mit Priorität A im Umfang von 15,8 Mio. Franken massgebend sind.

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AP URT 5G Hauptbericht (PDF, 17.98 MB) Download 0 AP URT 5G Hauptbericht
AP URT 5G Massnahmenband (PDF, 14.29 MB) Download 1 AP URT 5G Massnahmenband
AP URT 5G Auswertung Mitwirkung (PDF, 666.51 kB) Download 2 AP URT 5G Auswertung Mitwirkung
AP URT 5G Auswertung Fragen (PDF, 157.7 kB) Download 3 AP URT 5G Auswertung Fragen
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