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Lotteriefonds und Sportfonds

Der Kanton Uri erhält jährlich Gewinnerträge der Swisslos. Er verteilt diese Einnahmen auf den Lotteriefonds und den Sportfonds. Die Erträge dürfen gemäss Gesetz über die Geldspiele des Bundes ausschliesslich für gemeinnützige und wohltätige Zwecke verwendet werden. Als gemeinnützig und wohltätig gelten gemäss Bundesgesetz insbesondere Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport.

Für die Bearbeitung der Gesuche an den Lotteriefonds ist im Kanton Uri das Amt für Kultur und Sport zuständig. Die Gesuche werden dabei nach den Vorgaben der Verordnung über die Geldspiele (RB 70.3915) und des Reglements über Geldspiele (RB 70.3917) beurteilt.

Gesuchseinreichung

Gesuche an den Lotteriefonds sind über gesuche.lotteriefonds@ur.ch einzureichen. Es gibt keine Eingabefristen. Mehr Informationen zu Gesuchen an den Lotteriefonds

Gesuche an den Sportfonds sind gemäss den Vorgaben der Verordnung über die Förderung des Sports (RB 10.4111) des Reglements über die Förderung des Sports (RB 10.4113) einzureichen. Mehr Informationen zu den Gesuchen an den Sportfonds

Mittelverwendung

Der Kanton Uri legt jährlich über die Mittelverwendung aus dem Lotterie- und dem Sportfonds Rechenschaft ab. Die Einzelbeiträge ab 1'000 Franken werden jeweils in der Kantonsrechnung aufgeführt.

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