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Amt für das Grundbuch
Information: Schalter des Grundbuchamtes des Kantons Uri bleibt bis auf Weiteres geschlossen
Zur Verminderung des Übertragungsrisikos und zum Schutz der Mitarbeitenden bleibt der Schalter des Grundbuchamtes bis auf Weiteres geschlossen. Bitte reichen Sie Ihre Grundbuchanmeldungen per Post ein oder benutzen Sie dafür unseren Briefkasten an der Bahnhofstrasse 43, 6460 Altdorf UR.
Bestellungen können Sie per E-Mail einreichen (grundbuch@ur.ch). Ebenfalls können Sie uns telefonisch kontaktieren (041 875 22 59). Zudem verweisen wir auf unsere online-Formulare auf www.ur.ch/jd.
Für unaufschiebbare Angelegenheiten (Besprechnungstermine, Sichtung von Grundbuchbelegen im Archiv) können Sie mit uns vorgängig telefonisch einen Termin vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass in den Innenräumen des Grundbuchamtes Maskenpflicht gilt.
Grundbuchamt
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register über Bestand und Umfang privater Rechte an Grundstücken. Es umfasst das Tagebuch, das Hauptbuch, die Grundstückbeschreibung, die auf der amtlichen Vermessung beruhenden Pläne, die Belege und die Hilfsregister.
Das Grundbuch ist nach Gemeinden angelegt und wird im Kanton Uri in elektronischer Form (EDV-Grundbuch) geführt. Der Kanton Uri bildet einen Grundbuchkreis.
Schiffsregister
Die Schiffe im Kanton Uri sind, entsprechend den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Schiffsregister, sinngemäss wie Grundstücke im Schiffsregister eintragen zu lassen.
Öffentliche Beurkundung
Das Grundbuchamt des Kantons Uri nimmt selber keine Beurkundungen vor. Hiefür sind die Notarinnen und Notare zuständig. Die unmittelbare Aufsicht über die Urkundspersonen übt die Justizdirektion Uri aus. Sie führt das Verzeichnis der im Kanton Uri tätigen Notarinnen und Notare.
Weitere Hinweise zur Tätigkeit der Urkundspersonen siehe unter www.urilaw.ch
Grundbuchpläne / Mutationspläne
Für die Erstellung von Grundbuchplänen und anderen graphischen Produkten sowie geographische Auswertungen und Datenmodelle ist im Kanton Uri die Lisag, Neuland 11, 6460 Altdorf, zuständig. Die Lisag ist eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft mit Sitz in Altdorf.
Weitere Hinweise zur Lisag siehe unter www.lisag.ch
Für die Nachführung des Vermessungswerks (Teilung und Vereinigung von Grundstücken sowie Grenzänderungen) ist der zuständige Nachführungsgeometer zu konsultieren (Acht Grad Ost AG, Neuland 11, 6460 Altdorf, geometer@ur.ch).
Weitere Hinweise zur Acht Grad Ost AG siehe unter www.achtgradost.ch
Kontakt
Amt für das GrundbuchBahnhofstrasse 43
Postfach 453
6460 Altdorf
Tel. +41 41 875 2259
grundbuch@ur.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Donnerstag: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.30
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | |
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Anmeldung Erbgang | Download |
Anmeldung Erbteilung | Download |
Anmeldung Namensänderung Grundbuch | Download |
Gläubigerwechsel für Register-Schuldbrief | Download |
Grundbuchauszug bestellen | Online-Formular |
Grundbuchgebührentarif | Download |
Löschung Inhaber-Papierschuldbrief / Register-Schuldbrief | Download |
Nachführungsgeometer Uri | Download |
Umwandlung Schuldbrief | Download |
Name | Beschreibung |
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Acht Grad Ost AG | Ingenieur- und Vermessungsunternehmen |
Eidg. Grundbuchamt EGBA | Website Eidg. Grundbuchamt EGBA |
Lisag | Landesinformationssystem des Kantons Uri |
TerIntra/Tergis | Zugriff auf elektronisches Grundbuch (nur für Berechtigte) |
Urner Anwalts- und Notarenverband | Website Urner Anwalts- und Notarenverband |
Verband Schweizer Grundbuchverwalter VSGV | Website Verband Schweizer Grundbuchverwalter VSGV |