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Seilbahn- und Skiliftkontrolle

Die Seilbahnen und Skilifte müssen periodisch technisch überprüft werden. Diese Aufgabe wird in Zusammenarbeit mit der Kontrollstelle des interkantonalen Konkordates für Seilbahnen und Skilifte wahrgenommen. Wir registrieren Meldungen von Flughindernissen und leiten sie der zuständigen Bundesstelle weiter.

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