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Langzeitpflege
Ambulante und stationäre Langzeitpflege
Pflegeleistungen können sowohl in Pflegeheimen (stationär) als auch ambulant zu Hause durch Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex) sowie durch selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen erbracht werden. In Uri sind die Gemeinden für die Sicherstellung der stationären Langzeitpflege (Pflegeheime) für ihre Bevölkerung zuständig. Für die Sicherstellung der ambulanten Langzeitpflege ist der Kanton zuständig. Er hat dafür mit der Spitex Uri eine Programmvereinbarung abgeschlossen.
Der Kanton erstellt zudem für die stationäre Langzeitpflege eine zukunftsgerichtete Bedarfsplanung (Pflegeheimplanung) und übt die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über die Institutionen in der Langzeitpflege aus. Auf der Urner Pflegeheimliste sind alle Heime aufgeführt, die die kantonalen Anforderungen erfüllen und über eine Betriebsbewilligung des Kantons Uri verfügen. Alle Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, die in Uri ihre Leistungen anbieten, müssen über eine kantonale Betriebsbewilligung verfügen. Die Pflegefachpersonen benötigen eine kantonale Berufsausübungsbewilligung.
Der Kanton, die Gemeinden sowie die Krankenversicherer beteiligen sich sowohl an den Pflegekosten in Alters- und Pflegeheimen, als auch an ambulanten Pflegeleistungen durch Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause sowie Pflegefachpersonen.
Gemeinschaftsprojekt «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri»
Nach dem kantonalen Recht liegen die Aufgaben und Kompetenzen für die Langzeitpflege bei Kanton und Gemeinden. In die Zuständigkeit des Kantons fallen die ambulante Langzeitpflege (Spitex), der Entlastungsdienst für pflegende Angehörige, das Tagesheim und der Mahlzeitendienst. Den Gemeinden obliegt die Sicherstellung der stationären Langzeitpflege (Pflegeheime) sowie das Thema «Wohnen und Leben im Alter».
Der Kanton und die Gemeinden haben beschlossen, die vielfältigen Herausforderungen der der Langzeitpflege im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri» anzugehen. Die Projektkosten werden ebenfalls paritätisch von Kanton und Gemeinden getragen. Das Projekt wird in mehrere Etappen unterteilt und von verschiedenen Gremien bearbeitet. Der Schlussbericht soll bis Ende 2023 vorliegen. Im Projekt sind neben den Gemeinden und dem Kanton folgende Akteure integriert:
- Urner Gemeindeverband
- Pflegeheime
- Spitex Uri
- Stiftung Behindertenbetriebe Uri
- Curaviva Uri
- SKR Kantonalverband
- Kantonsspital Uri
- Pro Senectute Uri
- Sozialversicherungsstelle Uri
- Gesundheitsförderung Uri
- Alzheimervereinigung Uri
Ziel des Projekts ist es, für die ältere Bevölkerung auch in Zukunft eine bedürfnisgerechte und finanzierbare Versorgung sicherzustellen. Dabei werden neben der demografischen Entwicklung auch der vermehrten Nachfrage nach intermediären Versorgungsleistungen, der Sicherstellung der spezialisierten Versorgung von chronisch kranken und dementen Menschen, der Förderung neuer Wohnformen, dem sich abzeichnenden Personalmangel, dem gesellschaftlichen Wandel (vermehrter Wegfall von familiären Betreuungsstrukturen) und anstehende Gesetzesanpassungen auf eidgenössischer Ebene Rechnung getragen.
Im Rahmen des Projekts sollen Modelle oder Varianten für die Neuorganisation der Langzeitpflege im Kanton Uri entwickelt werden. In den Modellen und Varianten soll aufgezeigt werden, welche Aufgaben und Kompetenzen den verschiedenen Akteuren (Kanton, Gemeinden, Pflegeheime, Spitex) zukommt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Bestehende finanzielle Fehlanreize sollen identifiziert und wenn möglich beseitigt werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Gesundheit | +41 41 875 2430 | afg@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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