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Anmeldung Arbeitslosigkeit oder Stellensuche

Befürchten Sie, eine Kündigung zu erhalten oder ist Ihnen bereits gekündigt worden? Bereits während der Kündigungszeit sind wichtige Punkte zu beachten. Melden Sie sich frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim Amt für Arbeit und Migration (RAV), Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf.

Für den ersten Schalterbesuch benötigen Sie keinen Termin. Nehmen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • Idenditätskarte bei Schweizerbürgern  
  • Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen
  • Vertrag oder Lehrvertrag des letzten Arbeitgebers
  • Kündigung
  • Angaben über Bank- oder Postverbindung
  • Zeugnisse der bisherigen Arbeitgeber
  • Bescheinigung über persönliche Aus- und Weiterbildung
  • Aktueller Lebenslauf

Ebenfalls möglich ist die Anmeldung online im Job-Room.

Die Online-Anmeldung setzt den Wohnsitz in der Schweiz voraus, Sie benötigen dafür Ihre Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.arbeit.swiss.


Bitte beachten Sie, dass die Pflicht, sich persönlich intensiv um Arbeit zu bemühen, bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit besteht. Dies bedeutet für Sie im Speziellen:

• Während der Kündigungsfrist tätigen Sie die Arbeitsbemühungen ab Datum der Kündigung.
• Bei befristeten Arbeitsverhältnissen tätigen Sie Arbeitsbemühungen für die letzten 3 Monate des Anstellungsverhältnisses.
• Bei einer temporären Anstellung suchen Sie ununterbrochen nach Arbeit; zum Zeitpunkt der Anmeldung weisen Sie Arbeitsbemühungen für die letzten 3 Monate vor.

In der Regel sind 10 - 12 Arbeitsbemühungen pro Monat zu erbringen. Bitte bewahren Sie die Bewerbungen jeweils auf.

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