Hauptinhalt
Halbgefangenschaft
Was ist Halbgefangenschaft?
Die Halbgefangenschaft stellt für Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr die Regelvollzugsform dar. Hauptvoraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis oder eine anerkannte Ausbildung. Während des Vollzugs geht die verurteilte Person weiter ihrer Arbeit oder Ausbildung nach, die Ruhe- und Freizeit wird jedoch in der Anstalt verbracht.
Vollzug
Der Vollzug der Halbgefangenschaft findet in der Regel im Untersuchungs- und Strafgefängnis Stans statt, ausnahmsweise auch in ausserkantonalen Anstalten und Institutionen. Bezüglich der genauen Vollzugsmodalitäten (Strafantritt, Festlegung Ein-/Austrittszeiten, Kostenbeteiligung, etc.) findet in jedem Fall vorgängig ein Vollzugsgespräch mit dem Amt für Justizvollzug statt.
Kontakt
Carmen Kaufmann, Amtsvorsteherin
Tel.+41 41 875 22 30
Email: carmen.kaufmann@ur.ch
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Merkblatt Halbgefangenschaft (PDF, 113.19 kB) | Download | 0 | Merkblatt Halbgefangenschaft |
| Gesuchsformular Halbgefangenschaft (PDF, 152.51 kB) | Download | 1 | Gesuchsformular Halbgefangenschaft |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Amt für Justizvollzug | +41 41 875 2330 | carmen.kaufmann@ur.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Justizdirektion | +41 41 875 2254 | ds.jd@ur.ch |