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Namenserklärung

Wenn Sie vor dem 01.01.2013 die Ehe geschlossen haben und dabei Ihren Familiennamen geändert haben, können Sie jederzeit wieder Ihren Ledignamen annehmen. Diese Erklärung kann unabhängig von Ihrem Zivilstand abgegeben werden.

Sie können also als verheiratete, geschiedene oder verwitwete Person Gebrauch von dieser Möglichkeit machen.

Wenn Sie Ihren Ledignamen nach der Auflösung der Ehe durch Scheidung, Verwitwung oder Ungültigkeitserklärung wieder annehmen wollen, können Sie diese Erklärung jederzeit abgeben, auch wenn die Ehe schon seit Jahren aufgelöst ist.

Es besteht die Möglichkeit, bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz diese Namenserklärung abzugeben.

Zuständig für die Entgegennahme von Namenserklärungen im Kanton Uri ist das Zivilstandsamt Uri, Marktgasse 6, 6460 Altdorf, Tel. 041 875 22 80, zivilstandsamt@ur.ch. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin.

Benötigte Dokumente:

  • gültiges Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte)
  • Wohnsitzbestätigung, nicht älter als 6 Monate, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir unter Umständen weitere Dokumente für die Entgegennahme der Namenserklärung. Diese unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit und Geburtsland.

Das Zivilstandsamt Uri berät Sie gerne persönlich über die nötigen Dokumente unter der Telefonnummer 041 875 22 80 oder per E-Mail zivilstandsamt@ur.ch.

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