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VOC-Lenkungsabgabe

Die Oberzolldirektion vollzieht die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV), soweit nicht das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zuständig ist. Die Kantone, somit das Amt für Umwelt (AfU) unterstützen die Vollzugsbehörden, soweit der Bund nicht abgabepflichtig ist. Das AfU überprüft insbesondere die VOC-Bilanzen, das Gesuch um Fristerstreckung, die Nachweise und die Massnahmenpläne sowie deren Anpassungen.

 

In zahlreichen Branchen werden flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) als Lösungsmittel eingesetzt. Verschiedene Produkte enthalten VOC, so etwa Farben, Lacke und diverse Reinigungsmittel. Durch Verdampfung können sie in die Atmosphäre gelangen und mit den Stickoxiden zusammen tragen sie zur übermässigen Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) bei. Die VOC-Lenkungsabgabe wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben.

 

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