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Mit zukunftsgerichteter Abfallplanung Kreislaufwirtschaft fördern
Der Kanton Uri hat im Austausch mit den betroffenen Akteuren die kantonale Abfall- und Deponieplanung überprüft und aktualisiert. Mit diesem Planungsinstrument und den darin festgelegten Massnahmen geht er auf aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und geänderte rechtliche Rahmenbedingungen in der kantonalen und schweizweiten Abfallwirtschaft ein. Zentrales Anliegen ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft, um verwertbare Abfälle effizienter zu nutzen und die vorhandenen Deponiereserven zu schonen.
Die Umweltschutzgesetzgebung verpflichtet die Kantone, eine Abfallplanung zu erstellen und diese alle fünf Jahre zu überprüfen. Die Überprüfung der Deponieplanung wurde in die nun vorgenommene Aktualisierung der kantonalen Abfallplanung integriert. Damit sind Entscheidungsgrundlagen geschaffen und Ziele für eine zukunftsgerichtete Abfallplanung im Kanton Uri formuliert. Der Regierungsrat genehmigte Ende Mai 2025 den Bericht mit den entsprechenden Massnahmen. Zum Thema «Abfall» zählen neben den Siedlungsabfällen auch diverse weitere Abfallarten wie zum Beispiel Bauabfälle, Sonderabfälle oder Geschiebematerialien aus Naturereignissen.
Weniger Siedlungsabfälle dank verstärkter Sensibilisierung
Die Menge an stofflich nicht verwertbaren Siedlungsabfällen im Kanton Uri (Kehricht) ist in den vergangenen Jahren erfreulicherweise leicht zurückgegangen und liegt aktuell bei 161 kg pro Kopf und Jahr. Die gesamte Siedlungsabfallmenge blieb somit konstant beziehungsweise nahm leicht ab, obwohl im Kanton Uri die Bevölkerung leicht und der Tourismus in den letzten Jahren gar überproportional dazu gewachsen sind. Zu dieser Entwicklung beigetragen haben gezielte Kampagnen über Abfallvermeidung und zur Problematik von Food Waste. Diese Sensibilisierung der Bevölkerung sowie neu auch der Tourismus- und Gastronomiebetriebe soll deshalb fortgesetzt werden. Im Weiteren ist vorgesehen, die Entgegennahme verwertbarer Abfälle und Wertstoffe durch private Entsorgungsfirmen flächendeckend verbindlich zu regeln.
Mineralische Bauabfälle – Förderung Kreislaufwirtschaft
Mit über 80 Prozent verursachen die Bauabfälle den mit Abstand grössten Anteil der Gesamtabfälle in der Schweiz. Die Verwertungsquote bei den mineralischen Bauabfällen ist im Kanton Uri im schweizweiten Vergleich tief, auch wenn der Betonabbruch fast vollständig wiederaufbereitet wird. Der Einsatz von Recyclingmaterialien soll künftig verstärkt gefördert werden, unter anderem indem die öffentliche Hand als grosse Auftraggeberin eine Vorbildfunktion übernimmt.
Entsorgung nicht verwertbarer Abfälle langfristig sicherstellen
Abfälle, die sich weder stofflich noch energetisch verwerten lassen, müssen in Deponien kontrolliert abgelagert werden, ohne dabei die Umwelt zu gefährden. Die bewilligten und verfügbaren Deponiereserven für unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial (Typ A) reichen im Kanton Uri gemäss aktueller Entwicklung lediglich bis ins Jahr 2032, weshalb Handlungsbedarf besteht. Neben Massnahmen zur Erhöhung der Verwertungsquote werden die im Richtplan Kanton Uri enthaltenen zusätzlichen Deponiestandorte weiterverfolgt.
Das per heute bewilligte und verfügbare Deponievolumen für wenig verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial (Typ B, sog. Inertmaterial) reicht im Kanton Uri laut Prognosen bis ins Jahr 2038. Mit der vorgesehenen Erweiterung der Deponie Zumdorf kann der mit den umfangreichen Bautätigkeiten im Urserntal einhergehende Bedarf an Deponievolumen lokal gedeckt werden. Die Entsorgung von stärker verschmutzten Abfällen (Typen C bis E) ist mit der Abfallplanung Zentralschweiz regional organisiert. Der Kanton Uri leistet mit der Schlackendeponie (Typ D) in der Eielen, Attinghausen, einen massgeblichen Beitrag. Die Reserven reichen hier bis zirka ins Jahr 2043 aus.
Aus all diesen und weiteren Themen sind in der Abfallplanung Massnahmen festgelegt, die bis zur nächsten Überprüfung in rund fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Weitere Informationen und der vollständige Bericht stehen unter www.ur.ch/afu > Publikationen > Abfallplanung 2025 oder direkt beim Amt für Umwelt zur Verfügung.
Abschluss Altlastenvorgehenskonzept – Ergänzungsbericht 2025 |
Rückfragen von Medienschaffenden
Christian Arnold, Landammann, Telefon 041 875 21 59 ;E-Mail ch.arnold@ur.ch
Lorenz Jaun, Amtsvorsteher, Telefon 079 320 96 34, E-Mail lorenz.jaun@ur.ch
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |