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Start der Vernehmlassung zur revidierten Schulverordnung

10. Oktober 2023

Im Auftrag des Regierungsrats hat die Bildungs- und Kulturdirektion die Vernehmlassung zur revidierten Schulverordnung (neu: Volksschulverordnung) gestartet. Vorab geht es darum, das erfolgreiche Urner System der Volksschule massvoll weiterzuentwickeln.

Ein wesentlicher Teil der Anschlussgesetzgebung zum revidierten Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) ist die Revision der Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung). Die Revision hat zum Zweck, die aktuell gültige Verordnung formal und materiell auf das revidierte Bildungsgesetz abzustimmen. Die veraltete Schulverordnung soll als Volksschulverordnung wieder eine zeitgemässe Fassung erhalten. Ziel ist es, das erfolgreiche Urner System der Volksschule massvoll weiterzuentwickeln. Umfassende materielle Eingriffe in dieses System beinhaltet die Revision somit nicht.

Wenige, aber wichtige Neuerungen

Gleichwohl sieht das Revisionsprojekt in einigen Bereichen wichtige Neuerung vor. Dazu zählen: die Gliederung der Volksschule in Zyklen gemäss Lehrplan 21; die Möglichkeit der gemeinsamen Führung von Kindergarten und Primarstufe; mehr Gestaltungsfreiheit bei den Oberstufenmodellen; die Senkung der maximal zulässigen Abteilungsgrössen; die Verschiebung einzelner Kompetenzen vom Schulrat an die Schulleitung sowie die Ermächtigung des Schulrats, einzelne operative Führungskompetenzen an die Schulleitung übertragen zu können; Erläuterungen zu Schulweg und Schülertransport; Vorgaben für die Gewährung von Langzeiturlaub; Erläuterungen zu den Schuldiensten; Anstellung der Lehrpersonen in Pensen; punktuelle Vertretung der Lehrpersonen an Schulratssitzungen; Anstellungsbedingungen des weiteren Personals.

Während die Wirkungen der revidierten Verordnung in organisatorischer und personeller Hinsicht für Kanton und Gemeinden in einem sehr moderaten Rahmen bleiben dürften, sind punktuell substan-zielle finanzielle Wirkungen möglich. Diese ergeben sich vorab aus der Senkung der maximal zulässigen Abteilungsgrössen.

Frühestens Anfang August 2024 in Kraft

Die Vernehmlassung zur revidierten Verordnung dauert nun bis am 22. Dezember 2023. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bildungs- und Kulturdirektion die Stellungnahmen auswerten. Anschliessend kann der Regierungsrat über das weitere Vorgehen beschliessen. Der frühestmögliche Termin für die Behandlung des revidierten Gesetzes im Landrat (erste Lesung) ist der 27. März 2024. Unter Einhaltung dieses Zeitplans könnte die revidierte Verordnung am 1. August 2024 in Kraft treten.

Hinweis: Der Vernehmlassungsbericht zur revidierten Schulverordnung (neu: Volksschulverordnung) ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch/vernehmlassungen.

 

Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat Beat Jörg, Bildungs- und Kulturdirektor
Telefon
+41 41 875 2055, E-Mail beat.joerg@ur.ch

 

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