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Abteilung Migration
Die Abteilung Migration vollzieht das Ausländerrecht des Bundes im Kanton Uri. Sie berät Arbeitgebende sowie Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Uri arbeiten und leben wollen. Als kantonale Migrationsbehörde ist sie zuständig für den Aufenthalt und die Niederlassung von ausländischen Personen wie auch für Asylsuchende, die dem Kanton Uri zugewiesen werden.
Neuer Ausländerausweis EU/EFTA
Am 1. Januar 2020 wird im Kanton Uri der neue Ausländerausweis im Kreditkartenformat für Angehörige aus EU/EFTA-Staaten eingeführt. Die biometrischen Ausländerausweise für Angehörige aus Staaten ausserhalb der EU/EFTA bleiben unverändert.
- Einführung AA 19-EU/EFTA
- Häufige Fragen und Antworten
- Medienmitteilung des Staatssekretariates für Migration (SEM)
- Standort/Information Passbüro des Kantons Uri
Einführung neuer biometrischer Aufenthaltstitel AA19 RP
Ab September 2020 wird der bisherige biometrische Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (AA10) durch den neuen EU Titel AA19 PR (Residence Permit) ersetzt. Die bereits ausgestellten AA10 behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.
Information zum Ausweis: Staatssekretariat für Migration SEM
Öffnungszeiten
(donnerstags bis 17.30)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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