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Eidgenössische Abstimmung

Informationen

Datum
18. April 1999

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über eine neue Bundesverfassung

Abgelehnt
Beschreibung
Unser Land hat eine der ältesten Verfassungen
der Welt. Die Bundesverfassung
von 1848 hat sich in den
Grundzügen bewährt und ist erst
einmal, nämlich im Jahre 1874, total
revidiert worden. Durch mehr als
140 Teilrevisionen ist der geltende
Verfassungstext jedoch unübersichtlich
und schwer verständlich geworden.
Viele Bestimmungen sind veraltet oder
überflüssig. Die Verfassung enthält
Bestimmungen, die auf Gesetzesstufe
zu regeln sind. Ausserdem fehlt in ihr
grundlegendes Recht, das durch
Gerichtsentscheide, Behördenpraxis
oder internationale Vereinbarungen
Gültigkeit erlangt hat. Aus diesen
Gründen hat das Parlament den Bundesrat
1987 beauftragt, die geltende Verfassung
durch eine umfassende Reform
zu aktualisieren.
Die neue Verfassung gibt die heutige
Verfassungswirklichkeit wieder. Bisher
ungeschriebenes Recht ist nun ausdrücklich
in der Verfassung verankert,
insbesondere mehrere Grundrechte und
der heute gelebte partnerschaftliche
Föderalismus. Das bestehende Recht
ist übersichtlich und klar gegliedert.
Die Rechtssicherheit wird insgesamt
wesentlich verbessert. Die Sprache
wurde der heutigen Zeit angepasst, und
die Bestimmungen sind verständlicher
formuliert. Das Parlament brachte zudem
allgemein konsensfähige Neuerungen
ein.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 über eine neue Bundesverfassung annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 39,89 %
3'490
Nein-Stimmen 60,11 %
5'258
Stimmberechtigte
25'422
Stimmbeteiligung
8919
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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