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Eidgenössische Abstimmungen und Nachwahl Landesstatthalter (2. Wahlgang)

Informationen

Datum
9. Juni 2024
Lokalität

Die Abstimmungen werden in den Gemeinden durchgeführt.

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»

Ebene
Bund
Art
Initiative

Volksinitiative «Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»

Ebene
Bund
Art
Initiative

Volksinitiatve «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Ebene
Bund
Art
Initiative

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsnetzes)

Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Kantonale Wahlen

Landesstatthalterwahl (2. Wahlgang)

Beschreibung

Gemäss dem Gesetz vom 21. Oktober 1979 über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG; RB 2.1201) und Artikel 94 und 95 der Verfassung des Kantons Uri vom 28. Oktober 1984 (RB 1.1101), ist als Frau oder Herr Landammann beziehungsweise Landesstatthalter nur wählbar, wer als Regierungsrat gewählt wird.
Ebene
Kanton
Art
Exekutive