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Abteilung Migration

Die Abteilung Migration vollzieht das Ausländerrecht des Bundes im Kanton Uri. Sie berät Arbeitgebende sowie Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Uri arbeiten und leben wollen. Als kantonale Migrationsbehörde ist sie zuständig für den Aufenthalt und die Niederlassung von ausländischen Personen wie auch für Asylsuchende, die dem Kanton Uri zugewiesen werden.

 

Praxisänderung Erteilung Niederlassungsbewilligung C: Überprüfung der Integrationskriterien bei EU/EFTA-Staatsangehörigen ab 1. März 2023

Aufgrund neuer Rechtsprechung sind bei Staatsangehörigen aus Staaten, mit welcher die Schweiz eine Niederlassungsvereinbarung abgeschlossen hat (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Niederlande, Österreich, Portugal und mit Spanien) bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung C neu die Integrationskriterien zu prüfen. Dies bedeutet, dass auch die Sprachkompetenzen durch Einreichen eines anerkannten Sprachzertifikats, oder Bestätigung der entsprechenden Ausnahmen, zu überprüfen sind.

Bei Staatsangehörigen aus Deutschland, Liechtenstein und Österreich werden ausreichende Deutschkenntnisse (Muttersprache) vermutet, weshalb kein Sprachattest verlangt wird. Bei Hinweisen auf bestehende Sprachdefizite bleibt eine Überprüfung vorbehalten.

Folgend werden die ausländischen Personen für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung nicht mehr von Amtes wegen angeschrieben, sondern nur noch auf ein explizites Gesuch hin. Wer kein Gesuch um Erteilung einer Niederlassungsbewilligung stellt, erhält nach (erfolgreicher) Prüfung die bisherige Aufenthaltsbewilligung B verlängert. Den Betroffenen steht es frei, jederzeit ein Gesuch um Erteilung einer Niederlassungsbewilligung zu stellen, wenn sie die erforderlichen gesetzlichen Kriterien erfüllen.

 

Schutzstatus S

Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Personen mit dem Status S brauchen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine ausländerrechtliche Bewilligung, das Gesuch ist durch den Arbeitgeber zu stellen. Die Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgt erst nach Vorliegen der Bewilligung. Weitere Infos finden Sie in hier: FAQ: Arbeiten in der Schweiz für Personen mit Schutzstatus S

 

Neuer Ausländerausweis EU/EFTA

Am 1. Januar 2020 wurde im Kanton Uri der neue Ausländerausweis im Kreditkartenformat für Angehörige aus EU/EFTA-Staaten eingeführt. Die biometrischen Ausländerausweise für Angehörige aus Staaten ausserhalb der EU/EFTA bleiben unverändert.

 

Einführung neuer biometrischer Aufenthaltstitel AA19 RP

Im September 2020 wurde der bisherige biometrische Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (AA10) durch den neuen EU Titel AA19 PR (Residence Permit) ersetzt. Die bereits ausgestellten AA10 behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

 Infoflyer Einführung neuer biometrischer Aufenthaltstitel AA19 RP

 

Neuer Ausländerausweis N/F (AA19 Asyl)

Am 1. Januar 2023 wurde im Kanton Uri der neue Ausländerausweis im Kreditkartenformat für Personen mit Ausweis N/F eingeführt. Die alten Ausländerausweise N/F (Papierausweise mit Plastikhülle) behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der Bewilligung.

Öffnungszeiten

Mo - Fr 08.00 - 11.30, 13.30 - 17.00
(donnerstags bis 17.30)

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