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Abteilung Regionale Arbeitsvermittlung RAV

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) ist Ansprechspartner für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Es bietet kostenlos persönliche Beratung und Unterstützung bei der Vermittlung von Stellen sowie der Abklärung von geeigneten Weiterbildungsmassnahmen (Arbeitsmarktmassnahmen).

Formulare und Broschüren im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit finden Sie auf https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home.html

Bitte beachten Sie, dass die Pflicht, sich persönlich intensiv um Arbeit zu bemühen, bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit besteht. Dies bedeutet für Sie im Speziellen:

• Während der Kündigungsfrist tätigen Sie die Arbeitsbemühungen ab Datum der Kündigung.
• Bei befristeten Arbeitsverhältnissen tätigen Sie Arbeitsbemühungen für die letzten 3 Monate des Anstellungsverhältnisses.
• Bei einer temporären Anstellung suchen Sie ununterbrochen nach Arbeit; zum Zeitpunkt der Anmeldung weisen Sie Arbeitsbemühungen für die letzten 3 Monate vor.

In der Regel sind 10 - 12 Arbeitsbemühungen pro Monat zu erbringen. Bitte bewahren Sie die Bewerbungen jeweils auf.

 

 

 

Kontakt

Abteilung Regionale Arbeitsvermittlung RAV
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Tel. +41 41 875 2418
rav@ur.ch

Öffnungszeiten

Mo - Fr 8.00-11.30 und 13.30 - 17.00
(Donnerstag bis 17.30)

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