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Abteilung Regionale Arbeitsvermittlung RAV
Gehört zur Direktion: Volkswirtschaftsdirektion
Gehört zum Amt: Amt für Arbeit und Migration
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) ist Ansprechpartner für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Es bietet kostenlos persönliche Beratung und Unterstützung bei der Vermittlung von Stellen sowie der Abklärung von geeigneten Weiterbildungsmassnahmen (Arbeitsmarktmassnahmen).
FormulareExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und BroschürenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit finden Sie auf https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass die Pflicht, sich persönlich intensiv um Arbeit zu bemühen, bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit besteht. Dies bedeutet für Sie im Speziellen:
• Während der Kündigungsfrist tätigen Sie die Arbeitsbemühungen ab Datum der Kündigung.
• Bei befristeten Arbeitsverhältnissen tätigen Sie Arbeitsbemühungen für die letzten 3 Monate des Anstellungsverhältnisses.
• Bei einer temporären Anstellung suchen Sie ununterbrochen nach Arbeit; zum Zeitpunkt der Anmeldung weisen Sie Arbeitsbemühungen für die letzten 3 Monate vor.
In der Regel sind 10 - 12 Arbeitsbemühungen pro Monat zu erbringen. Bitte bewahren Sie die Bewerbungen jeweils auf.
Kontakt
Abteilung Regionale Arbeitsvermittlung RAVKlausenstrasse 4
6460 Altdorf
Tel. +41 41 875 2418
rav@ur.ch
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Öffnungszeiten
(Donnerstag bis 17.30)
Personen
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