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Vollzugsstelle TAK

Für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen bezüglich der Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA und der Kontrolle der Schwarzarbeit in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden ist die Tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK) zuständig.

Die TAK-Vollzugsstelle mit Sitz im Kanton Uri nimmt den Vollzug in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden sowie im Kanton Schwyz wahr (siehe: Publikationen - Organisationsschema)

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08.00 - 11.30 / 13.30 - 17.00

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