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Absolutes Feuerverbot wird aufgehoben - es gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

25. August 2026

Die Waldbrandgefahr im Kanton Uri hat sich in den vergangenen Tagen aufgrund der flächendeckenden Niederschläge und gesunkenen Temperaturen leicht entspannt. Es besteht jedoch nach wie vor eine erhöhte Gefahr für Wald- und Flurbrände. Aufgrund dieser Beurteilung hat die Sicherheitsdirektion das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot vom 16. Juli 2026 aufgehoben und stattdessen ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Dies bedeutet Folgendes:

Es ist verboten:

  • im Wald und an Waldrändern (50 Meter Abstand) sowie im gesamten Gebiet des Reussdeltas Flüelen / Seedorf Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills);
  • im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen;
  • Feuerwerk abzubrennen;
  • Höhenfeuer zu entfachen;
  • Himmelslaternen steigen zu lassen;
  • brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Den Feuerwehrorganisationen des Kantons Uri ist es jedoch erlaubt, fest eingerichtete Feuerstellen im Zivilschutz- und Ausbildungszentrum KRUMP, Erstfeld, für Übungs- und Ausbildungszwecke zu benutzen.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen erfolgt eine Neubeurteilung.

Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter
www.naturgefahren.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie auf der App von
MeteoSchweiz (unter Gefahren).

Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das Verständnis sowie das achtsame Verhalten, damit Menschen und die Natur vor Schäden bewahrt werden können

Sicherheitsdirektion

Rückfragen von Medienschaffenden: Amtsvorsteher Roland Wüthrich, Roland.Wuethrich@ur.ch, +41 41 875 2314

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Beilage: Verhalten Feuerverbot in Wald und Waldesnähe (PDF, 133 kB) Download 0 Beilage: Verhalten Feuerverbot in Wald und Waldesnähe