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Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen werden umfassend revidiert
Der Regierungsrat des Kantons Uri hat die Vernehmlassung zur Totalrevision der Anstellungsbedingungen und des beruflichen Auftrags der Lehrpersonen an den Volksschulen eröffnet. Im Zentrum stehen der Wechsel von Lektionen zu Stellenprozenten und Jahresarbeitszeit sowie eine zusätzliche nach Klassengrösse abgestufte Entlastung der Klassenlehrpersonen.
Die Anforderungen an Lehrpersonen haben sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Neben dem Unterrichten gehören auch die Zusammenarbeit im Schulteam, die Begleitung der Lernenden, die Elternarbeit, die Schulentwicklung und die Weiterbildung zum Berufsalltag. Darum sollen nun das Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen an den Volksschulen (AWR) und das Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule (Amtsauftrag) totalrevidiert werden, wobei zwei neue Rechtserlasse entstehen: zum einen das Anstellungsreglement für Lehrpersonen der Volksschule (ARL), das die Anstellungs- und Beschäftigungsbedingungen regelt und vom Regierungsrat erlassen wird; zum anderen das Reglement über den beruflichen Auftrag und die Weiterbildung, das die Aufgaben der Lehrpersonen beschreibt und in der Zuständigkeit des Erziehungsrats liegt.
Umfassender beruflicher Auftrag und Entlastung für Klassenlehrpersonen
Eine wesentliche materielle Neuerung ist der Systemwechsel von einer lektionenorientierten Anstellung hin zu einer pensenmässig vereinbarten Jahresarbeitszeit. Die Arbeit der Lehrpersonen wird künftig als umfassender beruflicher Auftrag verstanden, der neben dem Unterricht auch weitere Aufgaben umfasst. Damit werden die verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Lehrpersonen innerhalb des vereinbarten Pensums sichtbarer. Für die Erfassung der Arbeitszeit sieht die Vorlage eine dem gelebten Alltag der Schule angemessene Lösung vor.
Eine weitere wesentliche Änderung ist die stärkere Entlastung der Klassenlehrpersonen. Diese erfüllen vielfältige pädagogische, organisatorische und kommunikative Aufgaben. In Abhängigkeit der Klassengrösse sollen die Klassenlehrpersonen künftig um 4, 6 oder 8 Stellenprozente entlastet werden; der aktuelle Wert liegt einheitlich bei 3,45 Stellenprozenten. Die mit der stärkeren Entlastung verbundenen jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf rund 690'000 Franken. Davon entfallen 230'000 Franken auf den Kanton und 460'000 Franken auf die Gemeinden.
Inkrafttreten am 1. August 2027 geplant
Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. Dezember 2026. Eine öffentliche Informationsveranstaltung findet statt am Montag, 9. November 2026, 19.00 bis 20.30 Uhr, in der Aula des bwz uri in Altdorf. Geplant ist, dass die beiden neuen Reglemente Anfang 2027 vom Regierungsrat beziehungsweise vom Erziehungsrat beschlossen werden können. Sie würden sodann auf den 1. August 2027 in Kraft treten.
Hinweis: Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Uri unter www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen verfügbar.
Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat Georg Simmen, Bildungs- und Kulturdirektor und Präsident des Erziehungsrats
E-Mail georg.simmen@ur.ch, Telefon +41 41 875 2255
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bildungs- und Kulturdirektion | +41 41 875 2055 | ds.bkd@ur.ch |