Hauptinhalt

Ausgleich der kalten Progression für das Steuerjahr 2027

30. September 2026

Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2026 beträgt 116,5 Punkte und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 0,43 Prozent erhöht. Folglich muss der Kanton für das Steuerjahr 2027 die im Steuergesetz in Frankenbeträge festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer erhöhen.

Die Finanzdirektion prüft jährlich, ob aufgrund der Teuerung die Frankenbeträge von Abzügen und Steuerfreibeträgen anzupassen sind. Für den Ausgleich der kalten Progression ist jeweils die Veränderung seit der letzten Anpassung massgebend, wobei eine negative Teuerung gemäss Steuergesetz zu keiner Anpassung führt. Die Beträge sind auf 100 Franken zu runden.

Veränderung des Landesindexes für Konsumentenpreise

Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2026 beträgt 116,5 Punkte (Basis Mai 2000). Er hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung um 0,43 Prozent erhöht. Für neu eingeführte Abzüge und Freibeträge ist jeweils der Indexstand am 31. Dezember vor Inkrafttreten der neuen Bestimmung relevant. Die Finanzdirektion kann zwecks Koordination mit der direkten Bundessteuer eine Anpassung der Frankenbeträge auf das gleiche Niveau vornehmen. Folglich kann dies bei den Abzügen und Freibeträgen zu unterschiedlich starken Veränderungen führen.

Anpassung der Sozialabzüge, der allgemeinen Abzüge und Steuerfreibeträge

Mit dem Ausgleich der kalten Progression sind vor allem die tarifarischen Sozialabzüge, die allgemeinen Abzüge und die Freibeträge anzupassen. Der Anstieg des Teuerungsindexes führt für das Jahr 2027 bei den in der nachstehenden Tabelle in roter Farbe dargestellten Abzügen zu einer Anpassung. Die Finanzdirektion passt – zwecks Koordination mit dem Bundesrecht – Abzüge und Freibeträge an das Niveau der direkten Bundessteuer an.

Auswirkungen auf den Steuerertrag

Ohne Anpassung dieser Abzüge würden Kanton und Gemeinden mehr Steuern einnehmen, weil die steuerpflichtigen Personen teuerungsbedingt mit Lohnanpassungen rechnen können. Der Ausgleich der kalten Progression soll die Kaufkraft der Steuerzahlerinnen und –zahler weitgehend erhalten. Folglich rechnet der Kanton mit keinen Steuerausfällen.

2

 

2

 

3

Amt für Steuern

Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Urs Janett, Telefon 041 875 21 37, E-Mail: urs.janett@ur.ch