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Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (Kantonale Vernehmlassungsverordnung, KVIV)

Geschäftsart
Vernehmlassung
Status
In Bearbeitung
Datum
7. Oktober 2026
Beschreibung

Der Regierungsrat hat die Justizdirektion an seiner Sitzung vom 29. September 2026 beauftragt, zur entworfenen Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (Kantonale Vernehmlassungsverordnung, KVlV) eine Vernehmlassung durchzuführen.

Die Vorlage trägt dem Anliegen der Motion von Landrat Elias Epp, Silenen, und Landrat Christian Schuler, Erstfeld, für einen Rechtserlass zur Regelung der kantonalen Vernehmlassungsfristen Rechnung. Der Landrat erklärte die Motion an der Landratssession vom 26. März 2025 mit 31 zu 28 Stimmen und 1 Enthaltung als erheblich.

Die Verordnung legt für kantonale Vorhaben die Vernehmlassungsfrist verbindlich fest. Um die notwendige Flexibilität zu wahren, stellt die Verordnung gleichzeitig sicher, dass Ausnahmen, insbesondere bei Vorhaben von besonderer Dringlichkeit oder von geringer Tragweite, weiterhin möglich sind.

Die Verordnung beschränkt sich zudem nicht auf die in der Motion geforderte Festlegung der Vernehmlassungsfrist, sondern regelt das kantonale Vernehmlassungsverfahren umfassend. Auch die übrigen Bestimmungen zielen darauf ab, verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen, ohne starre Verfahrensvorschriften respektive -abläufe vorzuschreiben. Den Behörden soll es weiterhin möglich sein, ein «massgeschneidertes», auf das konkrete Vorhaben abgestimmtes und angemessenes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Stellungnahmen sind bis am 31. Januar 2027 in elektronischer Form an das Direktionssekretariat der Justizdirektion (ds.jd@ur.ch) einzureichen.

Name
Begleitbrief zur Vernehmlassung (PDF, 618 kB) Download 0 Begleitbrief zur Vernehmlassung
Vernehmlassungsadressaten (PDF, 111 kB) Download 1 Vernehmlassungsadressaten
Verordnung Vernehmlassungsverfahren (PDF, 230 kB) Download 2 Verordnung Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsbericht (PDF, 174 kB) Download 3 Vernehmlassungsbericht