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Schattdorf: Fahrzeuglenkerin durch Laserpointer verletzt
Medienmitteilung Nr. 118 / 2026
Am Samstag, 31. Oktober 2026, kurz vor 21.30 Uhr, fuhr eine Frau mit ihrem Personenwagen mit Urner Kontrollschildern an der Gotthardstrasse in Schattdorf an einer Gruppe Jugendlicher vorbei. Anschliessend wurde sie mit einem grünen Laserpointer geblendet, welcher später durch die Patrouille sichergestellt werden konnte. Dabei zog sie sich Verletzungen am Auge zu. Die aufgebotene Patrouille konnte nach kurzer Ermittlungsarbeit mehrere Jugendliche im Alter zwischen 13 und 16 Jahren anhalten. Die Ermittlungsarbeiten zum genauen Sachverhalt werden durch die Kantonspolizei Uri geführt.
Hinweise der Kantonspolizei Uri
Laserpointer sind keine Spielzeuge. Erlaubt sind in der Schweiz ausschliesslich Laserpointer der Klasse 1. Diese dürfen jedoch nur in geschlossenen Räumen und nicht im Freien verwendet werden. Das gezielte Richten eines Laserstrahls auf Personen, Fahrzeuglenkende oder auf Fluggeräte (Helikopter, Flugzeuge, Gleitschirme, etc.) kann schwerwiegende Folgen haben. Trifft ein Laserstrahl das Auge, kann dies zu vorübergehenden Sehstörungen oder im schlimmsten Fall zu bleibenden Augenschäden führen. Werden Fahrzeuglenkende oder Piloten geblendet, besteht zudem die Gefahr, dass sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug oder Fluggerät verlieren und dadurch sich selbst sowie andere gefährden.
Die Kantonspolizei Uri appelliert deshalb, sich unbedingt an geltende Gesetze und Verbote zu halten. Laserpointer aller Art sind niemals auf Menschen, Fahrzeuge, Fluggeräte oder andere Verkehrsteilnehmende zu richten. Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, ihre Kinder über die Gefahren und möglichen Folgen eines unsachgemässen Gebrauchs von Laserpointern zu sensibilisieren.