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COVID-19 Härtefallmassnahmen; ab 4. Januar 2021 können Unternehmen Hilfsgesuche einreichen

22. Dezember 2020

Der Regierungsrat hat einen Erlass zur Umsetzung von Härtefallmassnahmen beschlossen und umgehend in Kraft gesetzt. Damit hat er die rechtliche Grundlage geschaffen, um besonders stark von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen zu unterstützen. Aus dem kantonalen Wirtschaftsförderungsfonds sollen 1.9 Mio. Franken zur Auslösung von weiteren Bundesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Alimentiert wird der Fonds zusätzlich mit einer Einlage von 700'000 Franken, die der Landrat mit dem Budget 2021 bewilligt hat. Gesuche können ab dem 4. Januar 2021 eingereicht werden.

Die Wirtschaft wird durch die Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus massiv getroffen. Um eine nachhaltige Schädigung von besonders betroffenen Branchen zu verhindern, hat der Bund mit dem COVID-19-Gesetz und der Covid-19-Härtefallverordnung Hilfsmassnahmen beschlossen. Der Kanton Uri beteiligt sich an der Härtefallregelung und übernimmt im Wesentlichen die Bestimmungen des Bundes. Der Regierungsrat hat nun die erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen, damit im Kanton Uri Beiträge des Bundes und des Kantons an Unternehmen gewährt werden können.

Die im November 2020 vom Volk beschlossene Notrechtsklausel in der Verfassung des Kantons Uri ermöglicht es dem Regierungsrat, in dringenden Fällen separates, zielführendes und befristetes Notrecht zu schaffen. Der Regierungsrat hat am 22. Dezember 2020 einen COVID-19-Härtefallerlass zur Unterstützung von Urner Unternehmen verabschiedet und in Kraft gesetzt. Er ist befristet bis am 30. Juni 2021. Der Erlass wird im ausserordentlichen Verfahren auf www.ur.ch/amtsblatt veröffentlicht. Zudem hat der Regierungsrat einen Bericht und Antrag zum Entscheid über die weitere Geltung und Befristung des Erlasses zuhanden des Landrats verabschiedet. Dieser wird durch den Landrat am der nächstmöglichen Session behandelt.

Finanzielle Mittel

Die 1.9 Mio. Franken des Kantons lösen Bundesbeiträge in der Höhe von 3.93 Mio. Franken aus. Somit stehen insgesamt 5.83 Mio. Franken zur Stützung der Urner Wirtschaft zur Verfügung. Die Leistungen werden primär in Form von à fonds perdu-Beiträgen vergeben. Der Höchstbetrag pro Unternehmen beläuft sich auf 10 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes von 2018 und 2019 und auf höchstens 500'000 Franken. In begründeten Fällen können auch rückzahlbare Darlehen oder Bürgschaften gewährt werden.

Antragsberechtigte Unternehmen

Der Regierungsrat will die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effizient einsetzen. Deshalb unterstützt er in erster Linie in der Existenz bedrohte Unternehmen der Eventbranche, Dienstleister der Reisebranche, Gastronomie- und Hotelbetriebe sowie touristische Betriebe. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Jahr 2020 einen coronabedingten Umsatzrückgang von über 40 Prozent verzeichnen und in den Jahren 2018 und 2019 einen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 50'000 Franken erzielten. Eine Unterstützung setzt voraus, dass ein Unternehmen vor Ausbruch von COVID-19 profitabel oder überlebensfähig war und eine günstige Prognose für die künftige Überlebensfähigkeit besteht.

Anträge und Auszahlung

Urner Unternehmen können ab dem 4. Januar 2021 bis spätestens am 30. Juni 2021 ihre Härtefallanträge bei der Volkswirtschaftsdirektion Uri elektronisch einreichen. Das Antragsformular kann auf www.ur.ch/coronavirus unter der Rubrik «Wirtschaft, Arbeitgeber, KMU» heruntergeladen werden. Auf der Homepage sind auch weiterführende Informationen zum Antragsprozess und zu den rechtlichen Grundlagen ersichtlich. Die Anträge werden formal und inhaltlich durch Fachleute geprüft und beurteilt. Der Regierungsrat entscheidet abschliessend über die Ausrichtung der Beiträge.

Rückfragen von Medienschaffenden: Landammann Urban Camenzind, Telefon +41 41 875 2100, E-Mail Urban.Camenzind@ur.ch

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