Inhaltsbereich

Geoinformationen

Grundbuchauszug

Erstellen von verbindlichen Grundbuchauszügen sowie Teilauszügen für Banken, Rechtsanwälte, Grundeigentümer und Dritte, die ein Interesse nachweisen können.
Erstellen von verbindlichen Grundbuchauszügen sowie Teilauszügen für Banken, Rechtsanwälte, Grundeigentümer und Dritte, die ein Interesse nachweisen können.

Grundbucheinsicht

Jede Person kann ohne Nachweis einer Berechtigung erfahren, wer Eigentümer eines Grundstückes ist. Das Grundbuch ist insofern öffentlich. Eine weitergehende Auskunft (namentlich über Pfa…
Jede Person kann ohne Nachweis einer Berechtigung erfahren, wer Eigentümer eines Grundstückes ist. Das Grundbuch ist insofern öffentlich. Eine weitergehende Auskunft (namentlich über Pfandrechte, Dienstbarkeiten ect.) wird zum Schutz des Grundeigentümers nur erteilt, wenn der Gesuchsteller ein berechtigtes (rechtlich schutzwürdiges) Interesse geltend macht.

Grundbuchführung

Führung des Grundbuchs nach den eidg. Bestimmungen (ZGB, GBV) und kant. Bestimmungen (GBG, GBR) Tagebuchführung, Prüfung, Verarbeitung und Kontrolle der Sachgeschäfte (Eigentumsübertrag…
Führung des Grundbuchs nach den eidg. Bestimmungen (ZGB, GBV) und kant. Bestimmungen (GBG, GBR)

Tagebuchführung, Prüfung, Verarbeitung und Kontrolle der Sachgeschäfte (Eigentumsübertragungen, Eintrag von Pfandrechten, Ausfertigung von Schuldbriefen etc.)

Oereb-Kataster

Hier finden Sie den Oereb-Kataster des Kantons Uri.

Hier finden Sie den Oereb-Kataster des Kantons Uri.

Zugehörige Objekte