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Ukraine-Hilfe
Der Ukraine-Konflikt bewegt die Bevölkerung. Viele fragen sich, wie sie Betroffene vor Ort oder Schutzsuchende aus der Ukraine unterstützen können. Auch stellen sich ukrainischen Staatsangehörigen, die sich derzeit in der Schweiz aufhalten, viele Fragen etwa zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer.
Private Unterbringung
Die Aufnahme von Schutzbedürftigen, die Zuflucht aus dem Krisengebiet suchen, erfolgt koordiniert durch den Bund. Der Kanton sorgt zusammen mit den Gemeinden dafür, dass die entsprechenden Kapazitäten bereitstehen, falls ukrainische Schutzsuchende nach Uri kommen sollten. Angebote von Privatunterbringungen können zentral über die Webseite der Schweizerischen FlüchtlingshilfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingereicht werden. Für telefonische Informationen zur Wohnsituation steht der Asyl- und Flüchtlingsdienst des SRK per Telefon +41 41 535 00 38 (Mo-Fr 09.00-11.30 und 13.30-16.00 Uhr) zur Verfügung.
Freiwillige Helferinnen und Helfer
Sind Sie interessiert an einem sinnvollen, konkreten Freiwilligeneinsatz? Diesbezüglich nimmt das Hilfswerk der Kirchen Uri verschiedene Möglichkeiten. Um die gegenseitigen Vorstellungen darzulegen und uns kennenzulernen, kontaktieren Sie uns via Telefon 041 870 23 88 oder per E-Mail.
Einreise
Ukrainische Staatsangehörige, die über einen gültigen biometrischen Reisepass verfügen, können für einen bewilligungsfreien Aufenthalt von maximal 90 Tagen in die Schweiz einreisen. Angesichts des Krieges in der Ukraine wird die bewilligungsfreie Einreise auch dann gewährt, wenn kriegsbetroffene ukrainische Staatsangehörige keinen biometrischen Reisepass besitzen, ihre ukrainische Staatsangehörigkeit aber auf andere Weise nachweisen können.
Heimtiere
Heimtiere (Hunde und Katzen), die von Ukrainischen Flüchtenden mitgebracht werden, erhalten ein erleichtertes Verfahren. Tierbesitzerinnen und -besitzer müssen das Formular PU-22 Pets Ukraine (https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) ausfüllen und einsenden.
Weitere Informationen zur EinreiseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Asyl beantragen
Der Bundesrat hat am Freitag, 11. März 2022, den Schutzstatus S aktiviert für Ukrainerinnen und Ukrainer, die ihre Heimat aufgrund der Kriegshandlungen verlassen müssen. Ukrainische Staatsangehörige, die Asyl beantragen möchten, können dies an der Grenze, am Flughafen oder in einem Bundesasylzentrum tun. Wir empfehlen allen Schutzsuchenden, die bereits in die Schweiz eingereist sind und sich noch nicht registriert haben, ihr Gesuch online über das Web-Portal RegisterMeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzureichen. Nach Gesuch-Einreichung ist die schutzsuchende Person krankenversichert. Mit dem S-Status erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Das damit verbundene Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Der Status S ermöglicht es auch, Familienangehörige nachzuziehen.
Liste aller Bundesasylzentren (BAZ)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Weitere Informationen zur Asylpraxis der SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Arbeitsmarkt
Personen mit dem Status «S» brauchen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine behördliche Bewilligung. Die Bewilligungserteilung erfolgt durch die zuständige kantonale Behörde, das Gesuch ist durch den Arbeitgeber zu stellen.
Ansprechstellen für medizinische Fragen
- Kontaktstelle bei medizinischen Fragen: Kantonsärztlicher Dienst Uri, Nidwalden, Obwalden (041 618 76 76, kantonsarzt@ur.ch)
- Für dringliche medizinische Notfälle: Hausärztlicher Notfalldienst 041 870 03 03
- Bei Fragen die Tuberkulose betreffend: Lungenliga Zentralschweiz, Spitalstrasse 1A, 6460 Altdorf 041 870 15 72.
Informationen für die Urner Bevölkerung
Auch wenn das Informationsbedürfnis rund um den Ukraine-Konflikt gross ist, gibt es in der aktuellen Situation keinen Grund zur Beunruhigung für die Bevölkerung in der Schweiz. Es sind keine speziellen Vorkehrungen nötig. Der Bund beobachtet die Situation aber laufend und informiert bei Veränderungen der Gefährdungslage.
Warnung und Alarmierung
Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.bekannt. Es wird empfohlen, die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.
Alertswiss im AppStoreExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Alertswiss im Google Play StoreExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.