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Abteilung Kreiskommando und Wehrpflichtersatz
Gehört zur Direktion: Sicherheitsdirektion
Gehört zum Amt: Amt für Bevölkerungsschutz und Militär
Kreiskommando
Das Kreiskommando Kanton Uri ist die kantonale Fachstelle für sämtliche Belange der Militärdienstpflicht und des Wehrpflichtersatzes. Es begleitet die dienstpflichtigen Schweizer Bürger mit Wohnsitz im Kanton Uri von der Vororientierung und Ersterfassung über die Rekrutierung und Dienstpflicht bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht.
Als Auskunfts- und Kontrollstelle steht das Kreiskommando den Stellungspflichtigen, Angehörigen der Armee sowie Wehrpflichtigen in allen administrativen und militärischen Fragen beratend zur Seite.
Gemeinsam mit den Gemeinden stellt das Kreiskommando die korrekte Kontrollführung sicher und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten.
Zu den Aufgaben des Kreiskommandos gehören insbesondere:
- Vororientierung / Ersterfassung
- Durchführung der Orientierungstage inkl. Onboarding DIMILAR
- Unterstützung bei Fragen zur Rekrutierung
- Bearbeitung von Gesuchen für Dienstverschiebungen und Auslandurlaube
- Beratung in militärischen Angelegenheiten
- Kontrolle der Meldepflicht inkl. Adress- und Berufsänderungen
- Vollzug administrativer und disziplinarischer Massnahmen
- Betreuung der Wehrpflichtigen bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht
- Auskünfte zum Wehrpflichtersatz, zur Schiesspflicht und zum Schiesswesen
- Unterstützung bei Fragen zur Persönliche AusrüstungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wehrpflichtersatzabgabe
Wehrpflichtersatzabgabe – das Wichtigste in KürzeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Schweizer Bürger sind verpflichtet, Militär oder Zivildienst zu leisten. Wer seine Dienstpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung erfüllen kann, entrichtet die gesetzlich vorgeschriebene Wehrpflichtersatzabgabe (WPE).
Die Wehrpflichtersatzabgabe ist eine öffentlich rechtliche Abgabe des Bundes und dient der Umsetzung des verfassungsmässigen Grundsatzes der allgemeinen Wehrpflicht. Sie beträgt 3 Prozent des steuerbaren Einkommens, mindestens jedoch 400 Franken pro Jahr. Die Ersatzpflicht besteht grundsätzlich vom 19. bis zum 37. Altersjahr.
Ersatzpflichtig sind insbesondere Personen, die:
- während mehr als sechs Monaten weder der Armee noch dem Zivildienst angehören
- militärdienstuntauglich sind
- ihre Militär oder Zivildienstpflicht nicht erfüllen
- aus der Armee ausgeschlossen wurden oder nicht rekrutiert sind
Zu den Aufgaben der Wehrpflichtersatzbehörde gehören insbesondere:
- die Veranlagung und der Bezug von Wehrpflichtersatzabgabe
- Bearbeitung von Gesuchen zu Stundung und Erlass
- Bearbeitung von Rückerstattungen
- Bearbeitung von Ersatzbefreiungen
Erläuterungsblätter Veranlagungsverfügung
Die Erläuterungsblätter sind durch den Ersatzpflichtigen genau durchzulesen. Alle Ersatzblätter sind zu finden unter: Veranlagung und Bezug Wehrpflichtersatz in der Rubrik Dokumente.
Vollmachtserklärung
Aufgrund des Datenschutzes erteilt die Wehrpflichtersatzbehörde des Kantons Uri ohne eine Vollmachtserklärung keine Auskunft mehr an Dritte in Sachen Wehrpflichtersatz. Wir bitten Sie deshalb, folgendes Formular auszufüllen und uns zuzustellen, falls Sie für Ihre Kinder / Partner / Betreuungspersonen eine Auskunft benötigen und/oder etwas beantragen möchten: Vollmachtserklärung_WPE.pdf
Kontakt
Abteilung Kreiskommando und WehrpflichtersatzLehnplatz 22
6460 Altdorf
Tel. +41 41 875 2374
kreiskommando.wpe@ur.ch
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Personen
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