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Abteilung Kreiskommando und Wehrpflichtersatz

Kreiskommando

Das Kreiskommando Kanton Uri ist die kantonale Fachstelle für sämtliche Belange der Militärdienstpflicht und des Wehrpflichtersatzes. Es begleitet die dienstpflichtigen Schweizer Bürger mit Wohnsitz im Kanton Uri von der Vororientierung und Ersterfassung über die Rekrutierung und Dienstpflicht bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht.

Als Auskunfts- und Kontrollstelle steht das Kreiskommando den Stellungspflichtigen, Angehörigen der Armee sowie Wehrpflichtigen in allen administrativen und militärischen Fragen beratend zur Seite.

Gemeinsam mit den Gemeinden stellt das Kreiskommando die korrekte Kontrollführung sicher und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten.

Zu den Aufgaben des Kreiskommandos gehören insbesondere:

Wehrpflichtersatzabgabe

Wehrpflichtersatzabgabe – das Wichtigste in KürzeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Schweizer Bürger sind verpflichtet, Militär oder Zivildienst zu leisten. Wer seine Dienstpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung erfüllen kann, entrichtet die gesetzlich vorgeschriebene Wehrpflichtersatzabgabe (WPE).

Die Wehrpflichtersatzabgabe ist eine öffentlich rechtliche Abgabe des Bundes und dient der Umsetzung des verfassungsmässigen Grundsatzes der allgemeinen Wehrpflicht. Sie beträgt 3 Prozent des steuerbaren Einkommens, mindestens jedoch 400 Franken pro Jahr. Die Ersatzpflicht besteht grundsätzlich vom 19. bis zum 37. Altersjahr.

Ersatzpflichtig sind insbesondere Personen, die:

  • während mehr als sechs Monaten weder der Armee noch dem Zivildienst angehören
  • militärdienstuntauglich sind
  • ihre Militär oder Zivildienstpflicht nicht erfüllen
  • aus der Armee ausgeschlossen wurden oder nicht rekrutiert sind

Zu den Aufgaben der Wehrpflichtersatzbehörde gehören insbesondere:

Erläuterungsblätter Veranlagungsverfügung
Die Erläuterungsblätter sind durch den Ersatzpflichtigen genau durchzulesen. Alle Ersatzblätter sind zu finden unter: Veranlagung und Bezug Wehrpflichtersatz in der Rubrik Dokumente.

Vollmachtserklärung
Aufgrund des Datenschutzes erteilt die Wehrpflichtersatzbehörde des Kantons Uri ohne eine Vollmachtserklärung keine Auskunft mehr an Dritte in Sachen Wehrpflichtersatz. Wir bitten Sie deshalb, folgendes Formular auszufüllen und uns zuzustellen, falls Sie für Ihre Kinder / Partner / Betreuungspersonen eine Auskunft benötigen und/oder etwas beantragen möchten: Vollmachtserklärung_WPE.pdf

Kontakt

Abteilung Kreiskommando und Wehrpflichtersatz
Lehnplatz 22
6460 Altdorf

Tel. +41 41 875 2374
kreiskommando.wpe@ur.ch

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